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A
Adresse
Alter
Anschreiben
(formal) Anschreiben
(Inhalt) Arbeitsamt Arbeitsproben
Arbeitsvertrag Arbeitszeugnis
Assistentenstelle Tipps
für Ausländer Außendienst
Adresse
1. Versehen Sie
alle Ihre Unterlagen, die Sie abschicken, mit Ihrer Adresse, insbesondere
a) Ihr Anschreiben
b) Ihren Lebenslauf
c) die Rückseite Ihres Fotos
d) den Briefumschlag.
2. Einer vollständige Adresse enthält:
a) Ihren Familiennamen
b) mindestens einen Vornamen (Rufname)
c) Straße und Hausnummer
d) Postleitzahl und Wohnort
3. Kürzen Sie Ihren Vornamen nicht ab, damit man sofort
erkennt, ob Sie ein Mann oder eine Frau sind.
4. Ihr Postfach (so Sie über eines verfügen) sollten Sie nur
in Verbindung mit Ihrer Straße angeben. Um eine unseriöse Wirkung zu
verhindern, vermeiden Sie unbedingt, "postlagernd" um Antwort zu
bitten!
5. Geben Sie auf Ihrem Anschreiben unbedingt Ihre Telefonnummer
inklusive Vorwahl an.
6. Adresse unbedingt deutlich schreiben, nicht in oberflächlicher
Schmierschrift.
Alter
Im Anschreiben wird das
Alter kurz erwähnt, aber nur in vollen Jahren angeben. Ihr genaues Geburtsdatum
gehört in den Lebenslauf. Grundsätzlich sollte Ihr Alter zur ausgeschriebenen
Position passen.
Schreibt eine ausgeschriebene Position einen Altersrahmen vor,
den Sie aber mehr als 3 Jahre über- oder unterschreiten, begründen Sie,
weshalb Sie sich trotzdem für den Job für geeignet halten.
Anschreiben
(formal)
Die DIN-Norm 5008 legt die äußere Form eines Bewerbungsschreibens fest. Da es
bei Bewerbungen selten darauf ankommt, die Regeln für Geschäftsbriefe genau zu
kennen, Personalleiter aber besonders auf die Einhaltung dieser Norm achten,
orientieren sich unsere Hinweise an dieser Richtlinie. Wichtig ist, dass Sie
eine Form wählen, mit der Sie zeigen, dass Sie Normen und Vorgaben souverän
beherrschen, ohne Ihrem eigenen Stil und Ihrer Persönlichkeit Gewalt anzutun.
Ihr Anschreiben enthält folgende Angaben und Aussagen:
1) Ihre Anschrift mit Telefonnummer, entweder als Briefkopf oder in der rechten
oberen Ecke
2) linksbündig darunter die Anschrift des Unternehmens (ohne "An"),
und zwar:
a) Name des Unternehmens
b) ggf. Zusatz "Personalabteilung"
c) z. Hd. von [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Name] Ihres Ansprechpartners
3) Straße
4) PLZ und Ort
6) darunter rechtsbündig [Ort, Datum], ohne "den"
6) in Fettdruck die Bezugszeile (ohne "betr.") [Bewerbung auf die
Stelle ...] einschließlich des Bezugs auf die Stellenausschreibung unter Angabe
von Quelle und Datum (z. B. "»Die Zeit« vom ...")
7) die Anrede, entweder persönlich mit Namen des Ansprechpartners oder
allgemein gefasst
8) den Text Ihres Anschreibens
9) Ihre eigenhändige Unterschrift (keine Kopie)
10) Zusatz: Anlagen (Auflistung der mitgesandten Unterlagen; in der Regel
reicht: Lichtbild, Lebenslauf, Zeugnisse und Dokumente)
Achten Sie peinlichst genau auf Rechtschreibung, Zeichensetzung
und Grammatik, und vermeiden Sie unbedingt ungünstige oder unschöne
Silbentrennungen. Fassen Sie Ihr Anschreiben in einem höflichen, aber selbstbewussten
Sprachstil.
Natürlich fällt Ihr Anschreiben um so länger aus, je höher
und/oder zahlreicher die gewünschte(n) Qualifikation(en) für die
ausgeschriebene Stelle ist/sind. Vermeiden Sie aber unbedingt ein Nacherzählen
von Informationen, die Ihr Ansprechpartner Ihrer Dokumentenmappe entnehmen kann
- die Formulierung "... entnehmen Sie bitte dem Lebenslauf und den beigefügten
Unterlagen" steigert das Interesse an Ihren Dokumenten, während eine
Vorwegnahme das Interesse senkt.
"Zwei Sätze sind besser als ein Bandwurm". Aber:
vermeiden Sie einen "Telegrammstil" ebenso, wie bürokratisch oder
wissenschaftlich klingende Formulierungen. Insgesamt sollte Ihr Anschreiben
nicht länger als eine maschinenschriftliche Seite sein, ein Absatz nach Möglichkeit
nicht mehr als 4-5 Sätze enthalten, und nach 5-6 Zeilen sollte ein neuer Absatz
beginnen.
Anschreiben
(Inhalt)
Wer ein Stellenangebot aufgibt, steht vor Problemen, die künftige
Mitarbeiter lösen sollen. Legen Sie in Ihrem Anschreiben also zwingend nahe, dass
Sie diese Probleme lösen können, und vermeiden Sie alles, was den Eindruck
erweckt, dass Sie selbst Probleme haben. Die wichtigsten Merksätze sind:
1) Schneiden Sie Ihr Anschreiben präzise auf die
ausgeschriebene Stelle zu. Bringen Sie zunächst Ihre Motivation für genau
diese Stelle und diesen Aufgabenbereich zum Ausdruck, indem Sie sie aus den
Angaben der Stellenausschreibung (Stellenmarkt) ableiten: aus der Sache selbst
(Firmenprofil, Produktpalette, Bewerbungsprofil etc.) oder aus ergänzenden
Angaben (Mitarbeiterstruktur, Angebot von Mitarbeiterbeteiligung,
Aufstiegschancen etc.). Nicht ungeschickt ist auch eine unabhängige Motivierung
(z. B. aus Informationen über Branchensituation, Marktchancen,
Zukunftsaussichten). Bedenken Sie aber, dass Sie auf alle im Ausschreibungstext
genannten Anforderungen eingehen müssen und sich Ihr Anschreiben nicht zu einem
Wirtschaftsessay auswächst!
2) Machen Sie aufgrund Ihres Ausbildungsschwerpunktes glaubhaft,
dass Sie für die Stelle geeignet sind. Setzen Sie alle erwerbsmäßigen Tätigkeiten
(Praktika, Übungen, Ferienjobs) in Beziehung zu den Anforderungen und streichen
Sie heraus, dass Sie geforderte Berufserfahrungen gesammelt haben. Dokumentieren
Sie, dass Sie in der Lage sind, sich problemlos in neue Aufgabenfelder
einzuarbeiten.
3) Stellen Sie Ihre Stärken indirekt dar: Sagen Sie nicht
"Ich kann sehr gut Probleme lösen", sondern schreiben Sie "In
meiner Tätigkeit als Projektmanager habe ich meine Problemlösungskompetenz
eindrucksvoll unter Beweis gestellt", und arbeiten Sie aus Ihrer Erfahrung
Bedingungen heraus, die eine bestimmte Arbeitsweise (z. B. Teamarbeit) für Sie
selbstverständlich machen.
4) Machen Sie nie Einschränkungen, die sich nicht aus Ihren
Dokumenten ergeben, und relativieren Sie Ihre Aussagen niemals. Statt zu sagen, dass
Sie sich die aktuelle Version einer EDV-Anwendung noch aneignen müssen,
stellen Sie heraus: "Ich beherrsche souverän die EDV-Anwendung [Gelernte
Version]".
5) Objektivieren Sie für Sie ungünstige Phasen Ihres
Lebenslaufes: dass etwa die Gründe für eine Kündigung nicht bei Ihnen,
sondern in der wirtschaftlichen Gesamtlage liegen: "Umfangreiche
Investitionen im Sachbereich xy zwangen zu Rationalisierungen, was zur Auflösung
unserer Abteilung führte." Aus diesem Beispiel erhellt auch, dass Sie
Ihren damaligen Arbeitgeber niemals negativ darstellen dürfen.
7) Enthält die Stellenanzeige die Aufforderung, Ihre
Gehaltsvorstellung zu nennen, reicht die Formulierung "Meine
Gehaltsvorstellungen liegen im üblichen Rahmen" nicht aus. Zur Ermittlung
Ihrer genauen Gehaltsvorstellung legen Sie Ihre derzeitigen oder letzten
Gesamtbezüge (Bruttogehalt inklusive zusätzlicher Leistungen) zu Grunde und
schlagen etwa 20-25% drauf.
8) Den Schlussabsatz Ihres Anschreiben leiten Sie mit dem Satz
ein, dass Sie sich auf eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch sehr
freuen. Betonen Sie, dass Sie zum in der Anzeige genannten frühestmöglichen
Eintrittstermin bereit sind, die Stelle anzutreten, oder nennen Sie einen
solchen, wenn ihn die Stellenanzeige nicht enthält. Geben Sie an, wann Sie wie
und wo erreichbar sind, und schließen Sie "mit freundlichen Grüßen".
Arbeitsamt
Bei Ihrer Stellensuche sollten Sie auch das Arbeitsamt einschalten, dessen
Prospektmaterial Sie auf weitere Ideen bringen kann (Umschulung, Fort- oder
Weiterbildung, Teilzeitarbeit). Auch die vom Arbeitsamt bereitgehaltenen
Berufsbilder enthalten wichtige Informationen, die Ihnen eine realistische
Bewerbung ermöglichen.
Hier können Sie Ihre Bewerbung auch deponieren und werden
informiert, wenn sich ein Unternehmen für Sie interessiert. Sie können sich
damit einverstanden erklären, dass Ihre Bewerbung vervielfältigt werden darf,
können dann aber nicht mehr absolute Vertraulichkeit erwarten, jedoch ohne
weiteres Sperrvermerke angeben. Achten Sie unbedingt auf die Aktualität Ihrer
Bewerbung: Neue Einkommenszahlen, neue Kündigungsfristen, neues Foto, Beschäftigungsdauer
in der letzten oder jetzigen Stelle, neue Qualifikationen etc.
Das Formblatt und die Form Ihrer Arbeitsamt-Bewerbung sollten
Sie allerdings auf keinen Fall für eigene Aktionen verwenden: Personalleiter
und -berater wissen, wie eine Bewerbung vom Arbeitsamt aussieht. Bedenken Sie
immer wieder, dass Ihre persönliche Bewerbung individuell auszusehen hat.
Arbeitsproben
Wenn Sie sich für die Beigabe von Arbeitsproben entscheiden, sollten Sie
folgende Hinweise beachten:
1. Berücksichtigen Sie für den Versand und für die Gestaltung Ihrer
Bewerbungsmappe Gewicht (Porto!) und Formate. Verkleinern Sie Fotos, Zeichnungen
usw. auf DIN A4. Größere Mappen oder dreidimensionale Muster sollten Sie höchstens
zum Vorstellungsgespräch mitbringen.
2. Grundsätzlich gilt: Möglichst wenig Arbeitsproben beigeben. Weisen Sie
im Lebenslauf an geeigneter Stelle auf Arbeitsproben hin, die Sie auf Wunsch
vorlegen können.
3. Ihre Doktor- oder Diplomarbeit sollten Sie ebenso wenig mitsenden wie dicke
Fachzeitschriften, in denen Sie Artikel veröffentlicht haben. Fügen Sie Ihrer
Bewerbung Kopien Ihrer Veröffentlichungen bei, aber allerhöchstens 4-5 Seiten.
4. Achten Sie darauf, dass Ihre Arbeitsproben nicht improvisiert wirken,
sondern sammeln Sie sie über eine längere Zeit in einer Mappe.
5. Drängen Sie während des Vorstellungsgesprächs Ihre Arbeitsproben nicht
auf!
Arbeitsvertrag
Achten Sie darauf, dass die folgenden Ausführungen im Arbeitsvertrag
schriftlich niedergelegt sind:
1) Name und Anschrift der Vertragsparteien
2) Eintrittstermin und - bei befristeten Arbeitsverhältnissen - präzise
Angaben über den Zeitraum der Anstellung
3) Arbeitsort oder die Feststellung, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen
Orten beschäftigt werden kann
4) Genaue Berufsbezeichnung sowie Kurzbeschreibung der von Ihnen zu leistenden Tätigkeiten
5) Arbeitszeit
6) Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts sowie eine Auflistung aller
Sonderzahlungen
7) Urlaubsregelung
8) Probezeit (üblich sind 6 Monate) und Kündigungsfristen
9) Allgemeine Hinweise zu Tarif-, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die sich
auf das Arbeitsverhältnis beziehen
10) Bei Auslandstätigkeiten: Dauer des Aufenthaltes, Angabe der Währung, in
der das Arbeitsentgelt ausbezahlt wird, sowie Bedingungen für die Rückkehr
(Wiedereinstieg nach Ablauf der Auslandstätigkeit)
11) Sonderregelungen: Dies sind zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage, Vergütung
von Überstunden und Sonderzahlungen.
Wichtig: Sofern die einzelnen Abmachungen nicht schriftlich und ganz
konkret im Arbeitsvertrag festgehalten sind, können sich später an deren
Auslegung Konflikte entzünden. Mündliche Vereinbarungen können im
Konfliktfall nachträglich kaum nachgewiesen werden.
Falls keine Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Holen Sie sich in jedem Falle Informationen ein (z. B. über Berufsverbände,
Gewerkschaften, Arbeitsämter, aber auch: Unternehmensberatungen - schließlich
wollen Sie ja auch wissen, wozu die Unternehmerseite bereit ist!)
Arbeitszeugnis
Wichtig, auch für Ihren weiteren beruflichen Werdegang, ist: Jeder
Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein
Arbeitszeugnis. Während ein einfaches Zeugnis nur Angaben über Art und Dauer
der Beschäftigung enthält, führt ein qualifiziertes Zeugnis den ausführlichen
Nachweis über erbrachte Leistungen sowie die Beurteilung Ihres Verhaltens,
kurz: alle wesentlichen Angaben für Ihre Gesamtbeurteilung, die der Wahrheit
entsprechen und von verständigem Wohlwollen Ihres Arbeitgebers getragen sein müssen
und Ihr Fortkommen nicht unnötig erschweren dürfen.
Ein solches qualifiziertes Zeugnis müssen Sie beim Ausscheiden ausdrücklich
verlangen: ein einfaches Zeugnis ruft bei Ihrem künftigen Arbeitgeber große
Skepsis hervor. Aus dem Briefkopf oder Firmenstempel müssen Name und Anschrift
des Ausstellers eindeutig hervorgehen, und es muss die eigenhändige
Unterschrift Ihres Arbeitgebers oder Vorgesetzten tragen.
Als Faustregel gilt: Je persönlicher und individueller das Zeugnis verfasst ist, desto besser. Ein
Schlusssatz, der das tiefe Bedauern des Arbeitgebers über
Ihr Ausscheiden zum Ausdruck bringt, ist von besonderem Wert.
Achten Sie auf folgenden Angaben:
1) Allgemeines: Art des Zeugnisses (z.B. Zwischenzeugnis; Qualifizierendes
Zeugnis); persönliche Daten (Vorname, Name, akademischer Titel); nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Arbeitnehmers: Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort; genaue
Berufsbezeichnung: Dauer der Beschäftigung; Ausstellungsort und -datum;
handschriftliche Unterschrift
2) Angaben zu Arbeitsplatz, Aufgaben, Tätigkeitsfeldern und Laufbahn des
Arbeitnehmers: Beschreibung aller Aufgaben und Veränderungen des
Aufgabengebiets und des Arbeitsplatzes; Darstellung der persönlichen
Entwicklung oder Laufbahn mit Angabe der errungenen Positionen innerhalb der
Betriebshierarchie; genaue Aufgabenbeschreibung, Kennzeichnung und
Charakterisierung der Sonderaufgaben und der konkreten Erfolge; Hervorhebung
aller besonderen Kenntnisse, die sich der Arbeitnehmer angeeignet hat und die über
das eigentliche Arbeitsgebiet hinausreichen
3) Qualitative und quantitative Leistungsbeurteilung: Einschätzung der
Arbeitsleistung mit Herausstellung der positiven Eigenschaften des
Arbeitnehmers; Beurteilung seines persönlichen Engagements und der
Weiterbildungsinitiativen, der Lernfähigkeit und Qualifizierungsbereitschaft
sowie der Urteils- und Entscheidungsfähigkeit; Bewertung seiner Vertrauenswürdigkeit
und Loyalität sowie seines Verhaltens gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten;
bei Führungskräften: Führungsfähigkeit, Führungsverhalten und auch hier:
Urteils- und Entscheidungsfähigkeit; Begründung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
( wichtig: Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, darf der Kündigungsgrund
nur im Falle von wirtschaftlichen Gründen [Strukturveränderungen,
Rationalisierungsmaßnahmen etc.] genannt werden!)
4) Gesamtbeurteilung und wohlwollender Abschluss (s. Benotung).
5)In keinem Zeugnis fehlen sollte die abschließende Gesamtbeurteilung (s.
Benotung).
Achten Sie unbedingt darauf, dass in Ihrem Zeugnis keine wichtigen
Aufgabenbereiche und deren qualifizierte Bewertung fehlen. Es empfiehlt sich, für
die Beurteilung Ihres Zeugnisses professionelle Hilfe wie Betriebsrat oder
Sozialberatung in Anspruch zu nehmen. Bedenken Sie, dass von Ihrem Zeugnis die
Beurteilung Ihrer Fähigkeiten bei allen Ihren Bewerbungen entscheidend mit abhängt.
Ergeben sich die geringsten Zweifel, dass das Zeugnis für Ihr weiteres
Fortkommen hilfreich ist, fechten Sie es unbedingt an.
Äußerst hilfreich ist es, wenn Sie sich, beispielsweise bei Berufs- und
Sozialberatungsstellen der Arbeitsämter, Betriebe und privaten
Berufsberatungsgesellschaften, Informationsmaterial über Gestaltung, Inhalt und
Benotungen von Arbeitszeugnissen besorgen, in denen Sie zwar nicht alle, aber
alle wichtigen Formulierungen finden, die üblicherweise zur offenen und
versteckten Bewertung gebräuchlich sind. Gerade, weil es heutzutage nicht ungewöhnlich
ist, dass man Sie auffordert, den Zeugnistext selbst zu entwerfen, sind solche
Materialien eine unschätzbare Hilfe.
Werden Sie aufgefordert, Ihr Zeugnis selbst zu entwerfen, sollten Sie sich
aber im wesentlichen auf die Aufgabenbeschreibung beschränken. Die genaue,
qualifizierte Beurteilung sollte Ihr Arbeitgeber selbst verfassen. In jedem
Falle sollte es von einer ranghohen Person unterschrieben sein, am besten vom
Personalchef oder vom Geschäftsführer persönlich.
Fechten Sie ein Arbeitszeugnis an, so machen Sie das möglichst unmittelbar
nach Erhalt, weil die Beweislast dann beim Arbeitgeber liegt. Bei späterer
Anfechtung liegt sie bei Ihnen. Argumentieren Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber
sachlich, indem Sie ihn auf die möglichen Konsequenzen aufmerksam machen, die
ein schlechtes Arbeitszeugnis für Sie hat. Erst, wenn dies nichts fruchtet,
sollten Sie gegenüber Mitgliedern der Personalabteilung rechtliche Schritte ankündigen.
Erwirken Sie auch dann kein neues Zeugnis, reichen Sie Klage beim Arbeitsgericht
ein.
Assistentenstelle
Vor allem für Berufseinsteiger ist eine Assistentenstelle genau das
Richtige: Sie "schnuppern" in viele Bereiche hinein und können an
Schaltstellen des Unternehmens "Schalten und Walten", ohne gleich den
Kopf hinhalten zu müssen.
Wenn Sie sich für eine Assistentenposition entscheiden, sollten Sie am
besten schon an Ihre nächste Stelle denken. Achten Sie aber darauf, möglichst
nur eine Assistentenstelle anzunehmen, und arbeiten Sie möglichst nicht länger
als 2-3 Jahre in einer solchen Position. Bedenken Sie: Sie werden leicht zum
idealen "zweiten Mann". Auch sollten Sie die Versprechungen der
Stellenausschreibung von Zeit zu Zeit an der Wirklichkeit prüfen.
Wichtig ist, bei Ihrer Vorstellung die Notwendigkeit der ausgeschriebenen
Assistentenstelle zu prüfen: Lassen sich die Aufgaben an einen qualifizierten
Sachbearbeiter delegieren? Drängen Sie unbedingt auf eine genaue
Stellenbeschreibung.
Das Berufsbild eines Assistenten ist allgemein das eines diplomatischen
Koordinierers. Widerstehen Sie der Versuchung, sich über Gebühr zu
profilieren, aber nehmen Sie sich auch nicht zurück!
Tipps
für Ausländer
1. Weisen Sie darauf hin, wie lange Sie bereits in Deutschland leben und wie gut
Ihre Deutschkenntnisse sind, und beschreiben Sie Ihren persönlichen und
beruflichen Werdegang in Deutschland. Nennen Sie die Gründe, warum Sie in
Deutschland leben.
2. Geben Sie ruhig Ihren deutschen Partner oder Ihre deutsche Verwandtschaft
an.
3. Schildern Sie die Besonderheiten Ihres Heimatlandes, vor allem, wenn sie
sich auf Ihre Bewerbung beziehen: Ihre Ausbildung, Ihren Wissensstand, Ihre
Entwicklungsmöglichkeiten in Ihrem Heimatland. Aber: Seien Sie vorsichtig bei
der Bewertung der politischen und sozialen Situation.
4. Lassen Sie unbedingt von einem deutschsprachigen Freund Ihre Bewerbung
lesen.
5. Bewerben Sie sich aus dem Ausland, so begründen Sie eine eventuelle
zeitliche Verzögerung Ihrer Bewerbung (späte Kenntnisnahme, Postalische Gründe
etc.).
Außendienst
Die Vorteile einer Außendiensttätigkeit
sind vor allem, dass es eine abwechslungsreiche Tätigkeit ist, in der Sie viel
herumkommen und mit Menschen zu tun haben. Darüber hinaus verbessern je nach Tätigkeit
Prämien, Sondervergütungen und Provisionen Ihr Gehalt bisweilen nicht
unerheblich.
Bevor Sie sich auf eine Außendienststelle bewerben, sollten Sie sich aber
selbstkritisch folgende Fragen stellen:
1) Haben Sie schon einmal im Außendienst gearbeitet? Werden Sie auch
weiterhin und/oder mit Freude dabei sein? Passt eine Außendiensttätigkeit in
Ihre familiäre Situation?
2) Wie lange möchten Sie (noch) im Außendienst tätig sein? Wenn Sie
bereits 45 sind, sollten Sie Ihre Planung auf 5-10 Jahre beschränken. Fallen
Sie in die in der Stellenausschreibung angegebene Altersspanne?
3) Falls Sie bereits im Außendienst tätig sind oder waren, sollten Sie
besonders gute Spesensätze, die Sie jetzt vielleicht kassieren oder kassiert
haben, bereits in Ihrer Bewerbung andeuten.
Umgekehrt sollten Sie sich, wenn Sie bisher im Außendienst tätig waren und
sich nun für eine Innendienstposition interessieren, die Frage stellen, ob
Ihnen der Innendienst überhaupt zusagen wird.
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B
Benotung
Berufsbezeichnung,
Branche Berufspraxis Berufswahl
Berufswechsel
Bewerbung
(allgemein) Bewerbung
(Planung) Bewerbungsunterlagen
überarbeiten Blindbewerbung
Benotung
Wichtig für Ihr berufliches
Fortkommen sind vor allem Benotungen, weil Sie Ihre Fähigkeiten und
Qualifikationen objektivieren. Insbesondere in Arbeitszeugnissen, Zertifikaten
und Leistungsbeurteilungen vollzieht sich eine Benotung jedoch nicht direkt,
sondern indirekt: in Formulierungen, Adjektiven, Herausstellungen oder
Auslassungen.
Achten Sie in solchen Fällen deshalb auf folgende Hinweise:
1) Obwohl einige Firmen dazu übergehen, von den üblichen Standardformeln
abzusehen, gelten folgende gebräuchlichen Formulierungen: stets zu unserer
vollsten Zufriedenheit = sehr gut; stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gut;
stets zu unserer Zufriedenheit = befriedigend; zu unserer Zufriedenheit =
ausreichend; im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit = mangelhaft; hat
sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zur Zufriedenheit zu erledigen =
ungenügend
2) Daneben gibt es eine Vielzahl verschlüsselter Formulierungen, die nur im
Zusammenhang interpretiert werden können. Beispielsweise ist der Ausdruck
"ordnungsgemäß" für die Arbeit eines Buchhalters sehr positiv,
vermittelt jedoch in anderem Zusammenhang, dass Sie bürokratisch und ohne
Eigeninitiative gearbeitet haben. Erfolglosigkeit wird signalisiert durch
Formulierungen wie "sich bemüht zeigen" oder "Gelegenheit zu
haben, bestimmte Aufgaben zu erfüllen". Abwertend ist auch, wenn im
Zeugnis nur Ihre Aufgaben, vielleicht noch Ihr Verhalten zu Mitarbeitern und
Vorgesetzten beschrieben wird, Ihre Leistungen aber mit keinem Wort erwähnt
werden. Das gilt auch für das Weglassen von Beurteilungen, die bei bestimmten
Berufen erwartet werden, insbesondere von Kennzeichnungen wie "zuverlässig",
"loyal", "entscheidungsstark", "belastbar" und von
Steigerungsformen wie "sehr", "äußerst", "überaus"
usw.
3) Diffizil ist es mit der Kennzeichnung "ehrlich". Grundsätzlich
steht sie auf einer Stufe wie Zuverlässigkeit oder Loyalität. Aber: Ist sie
die einzige Beurteilung an einer Stelle, wo man beispielsweise auch weitere
erwarten würde, oder steht sie in einem Zusammenhang, wo Ehrlichkeit nicht noch
explizit herauszustellen ist, dann kann sie das Gegenteil, nämlich
Unehrlichkeit signalisieren. Gleiches gilt auch für andere Selbstverständlichkeiten
wie Pünktlichkeit, Ordentlichkeit oder Disziplin.
4) Ihre Beurteilung nützt Ihnen um so besser, je mehr relevante Schlüsselwörter
wie "schwierige Arbeiten", "Verantwortung", "
Initiative", "Erfahrungen", "Sinn für das Wesentliche"
u. ä. im Text enthalten sind. Ebenso wichtig, weil persönlich, sind: ausdrückliches
Bedauern über den Verlust eines qualifizierten Mitarbeiters, herzlichster Dank
für die geleistete Arbeit, die besten Wünsche für die Zukunft und den
weiteren beruflichen Werdegang.
Zum Schluss noch ein Ratschlag: Da Sie in Ihrem Anschreiben und Ihrem
Lebenslauf in Form von Selbsteinschätzungen Ihrerseits so etwas wie Benotungen
Ihrer Leistungen vornehmen, empfiehlt es sich, die hier (und in Ratgebern)
genannten Formulierungen zu nutzen! Besorgen Sie sich also unbedingt bei Berufs-
und Sozialberatungsstellen der Arbeitsämter, Betriebe und privaten
Berufsberatungsgesellschaften Informationsmaterial über Gestaltung, Inhalt und
Benotungen von Arbeitszeugnissen. Hier finden Sie zwar nicht alle, aber alle
wichtigen Formulierungen, die üblicherweise zur offenen und versteckten
Bewertung gebräuchlich sind.
Berufsbezeichnung,
Branche
1. Als Beruf geben Sie nur
die Abschlussbezeichnung Ihrer Berufsausbildung oder die Bezeichnung Ihres
letzten Arbeitsverhältnisses an, z. B. Verlagskaufmann, Schriftsetzer,
DV-Operator, Technischer Zeichner, Korrektor.
2. Als Absolvent einer Fachschule, Fachhochschule oder Universität nennen
Sie den dort erworbenen Grad: Techniker, Ingenieur, Diplom-Soziologe, Dr. phil.
3. Insbesondere bei kaufmännischen Positionen (z. B. Kostenrechnung,
Personalwesen) geht die Branchenbezeichnung aus Ihren Zeugnissen hervor. Sie
brauchen sie also nur dann zu erwähnen, wenn es bei der ausgeschriebenen Stelle
auf besondere Kenntnisse ankommt (also etwa im Bankwesen, im Bereich Chemie,
Textil, Bekleidung oder im Druck- und Verlagsbereich).
4. Haben Sie mehrere Berufsabschlüsse, nennen Sie den Abschluss mit der höchsten
Qualifikationsstufe oder den Beruf mit der nächsten Verwandtschaft zur
ausgeschriebenen Stelle.
. 5. Liegen Ihr Berufsabschluss und Ihre derzeitige oder zukünftige Tätigkeit
weit auseinander, geben Sie beides an, z. B. Diplom-Soziologe als
Marketingberater.
6. Bei einem geplanten Branchenwechsel sollten Sie sich genau überlegen,
welche Zukunftsperspektiven die neue Branche hat und ob Sie Ihre Fähigkeiten
und Qualifikationen in der neuen, für Sie noch fremden Branche einsetzen können.
Berufspraxis
Wie bei Ihren Fähigkeiten, gilt auch für Ihre Berufspraxis: Sie muss zur
ausgeschriebenen Position passen. Berufspraxis, die in der Ausschreibung ausdrücklich
verlangt wird (z. B. Schriftsetzer, Bauzeichner) müssen Sie nachweisen, sonst
haben Sie ohne Berufspraxis (z. B. nach gerade abgeschlossener DTP-Fortbildung
oder Diplomprüfung) keine Chance. Erfahrungen, die von untergeordneter
Bedeutung für Ihre zukünftige Stelle sind, sollten Sie in Ihrer Bewerbung nur
andeuten, niemals ausführlich darstellen.
Beachten Sie: Ihre Berufspraxis soll kurz gefasst aus dem Lebenslauf
hervorgehen. Verweisen Sie zum Nachweis auf Zeugnisse und Referenzen.
Wenn Sie besondere Erfahrungen aus früheren Arbeitsstellen haben, die gut
zur neuen Position passen, aber nicht im Stellenangebot erwähnt sind, sollten
Sie sie in Kürze schon in Ihrem Anschreiben erklären.
Für Assistentenstellen mit Berufspraxis gelten auch Praktika während des
Studiums als Nachweis. Wenn es die Stelle erfordert, gehen Sie auf Ihre Führungspraxis
im Anschreiben besonders ein (s. auch Führungspraxis, Leitende Angestellte).
Berufswahl
Haben Sie anhand Ihres Persönlichkeitsprofils herausgefunden, welche Berufe
für Sie in Frage kommen, sollten Sie mit der Analyse des Stellenmarktes
beginnen. Ziel ist es, Klarheit über das tatsächliche Angebot zu gewinnen und
mögliche Schwachstellen in Ihrem Ausbildungs- und Berufsweg herauszufinden und
auszuräumen. 1) Besorgen Sie sich Fachzeitschriften und konkretisieren Sie
Ihren Berufswunsch zu einer klaren Berufsabsicht. 2) Studieren Sie die
Wirtschaftsteile der Tages- und Wochenzeitungen der Regionen, innerhalb derer
Sie sich zu bewerben beabsichtigen. Sie machen sich so über Entwicklungen
einzelner Branchen kundig und verschaffen sich Informationen über Auftragslage
oder Investitionsvorhaben einzelner Unternehmen. 3) Sondieren Sie den
Stellenmarkt dieser Regionen. Hier gilt: Sammeln und ordnen Sie alle für Sie in
Frage kommenden Angebote. Und: Machen Sie keinen Bogen um kleinere Unternehmen!
Als Berufseinsteiger können Sie gerade hier verschiedene Betätigungsfelder gründlich
kennenlernen. 4) Nutzen Sie alle Medien, die Stellenangebote unterbreiten:
Tages- und Wochenzeitungen, Fachzeitschriften, die EDV der Stellen- und
Informationszentren der Arbeitsämter (deren Datenbanken Sie auch über das
Internet abrufen können), Private Arbeitsvermittlungen.
Berufswechsel
Den Grund für Ihren Berufswechsel müssen Sie nicht, sollten Sie aber kurz
angeben, da Sie hierdurch zugleich erklären, was Ihnen an der neuen Position
wichtig sein würde. Auch könnte ein Verschweigen als "Hinter dem Berg
Halten" mit Schwierigkeiten in der derzeitigen Position interpretiert
werden.
Ein plausibler Grund für einen Berufswechsel ist z. B., dass Sie neue
Erfahrungen sammeln wollen oder einen bestimmten Abschnitt in Ihrer Laufbahn
erreicht haben, der Veränderung erheischt. Auch, dass ein Wechsel zeitlich zu
Ihrer Karriereplanung passt oder sich in Ihrer jetzigen Stellung kein passender
Einsatz für Ihr Können und Ihr Wissen findet, ist ein guter Grund für einen
Berufswechsel.
Daneben gibt es mannigfaltige soziale Gründe: Ihr Arbeitsplatz ist durch
Rationalisierungen gefährdet, das derzeitige Unternehmen oder die Branche hat
eine schlechte Wirtschaftslage oder das Unternehmen wechselt den Standort.
Schließlich lässt sich ein Wechsel auch demographisch begründen: Ihr
Partner/Ihre Partnerin wechselt beruflich den Standort, es zieht Sie in Ihre
Heimat zurück o. ä.
Vermeiden sollten Sie allerdings Gründe, die doppeldeutig sind: Sie möchten
mehr verdienen - warum zahlt man Ihnen nicht mehr? Sie haben keine
Aufstiegschancen - sind Sie unfähig? Sie können Ihre Ideen nicht verwirklichen
- sind Sie ein Phantast oder haben Sie kein Durchsetzungsvermögen? Sie fühlen
sich nicht unabhängig genug - was haben Sie gegen Kontrolle? Schlechter Führungsstil
oder mangelndes Organisationsvermögen Ihres Arbeitgebers - sind Sie Querulant?
Folgende Gründe sollten Sie auf jeden Fall anders formulieren: Sie wollen
etwas ausprobieren, etwas "Marktforschung betreiben" - sind Sie
unstet, unzuverlässig? Sie haben nicht genügend Sicherheit - möchten Sie eine
Pensionszusage, reichen Ihnen gesetzliche Kündigungsfristen nicht aus?
Bewerbung
(allgemein)
Sie wollen einen Beruf? Oder möchten sich verändern? Sie sind unzufrieden mit
Ihrer derzeit ausgeübten Tätigkeit? Oder Ihr Arbeitgeber, Ihre Kolleginnen und
Kollegen äußern sich kritisch über Ihre Arbeit, und Sie fühlen sich fehl am
Platz, weil Ihre Fähigkeiten falsch eingeschätzt werden?
Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie über eine Bewerbung nicht nur nachdenken,
sondern den Wunsch haben, sie erfolgreich umzusetzen. Hierbei ist von
entscheidender Bedeutung, die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu
tun:
1) sich selbst zu erkennen und seinen Standort zu bestimmen (Selbstanalyse)
2) den richtigen Beruf zu finden (Berufswahl)
3) sich selbstbewusst und motiviert zu bewerben (schriftliche Bewerbung)
4) die Wartezeit auf Antwort sinnvoll zu nutzen (Nachfassen /
Bewerbungsunterlagen überarbeiten)
5) seine Persönlichkeit selbstbewusst und sicher zu präsentieren (Einladung /
Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch)
6) an der vertraglichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken.
(Arbeitsvertrag).
Damit sind die Phasen Ihrer Bewerbung grob umrissen. Nähere Informationen
finden Sie unter den einzelnen Stichworten.
Bewerbung
(Planung)
Natürlich kann eine spontane Bewerbung recht interessant sein und auch
notwendig werden, wenn Ihnen ein Tipp gegeben wird, auf den Sie schnell reagieren
müssen, oder wenn Sie eine Stellenausschreibung sehen, die für Sie interessant
wird, etwa im Fenster eines Büros, einer Agentur oder eines Ladenlokals. Halten
Sie sich aber immer vor Augen: Der Erfolg Ihrer Bewerbung ist um so größer, je
übereinstimmender Ihre Bewerbung mit Ihrem Karriereplan ist (s. Bewerbung -
allgemein, Berufswechsel).
Schreiben Sie in Ihrem Anschreiben auf keinen Fall, dass Sie sich nur mal aus
Lust und Laune bewerben oder weil Ihnen eine Anzeige gefiel. Unterlassen Sie überhaupt
alle Formulierungen, die entfernt nach Orientierungslosigkeit und
Planungslosigkeit riechen ("Marktforschung betreiben",
"ausprobieren wollen", "etwas (neues, anderes usw.) kennenlernen
wollen" u. v. m.) (s. auch Anschreiben - formal, Anschreiben - Inhalt).
Nehmen Sie sich auch bei einem schnellen Reagieren auf Angebote die Zeit, Ihre Fähigkeiten
mit dem Stellenangebot in Übereinstimmung zu bringen (s. auch Fähigkeiten).
Beachten Sie im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung alle Termine (Urlaube, Kündigungsfristen,
Dauer des Auswahlverfahrens). Studenten sollten sich optimal 4-5 Monate vor dem
Examen bewerben, Berufswechsler sollten ihre Bewerbung am besten so legen, dass inklusive Kündigungsfrist 4-5 Monate Zeit bleiben (s. auch Kündigungsfrist).
Und: Beschaffen Sie sich rechtzeitig und vollständig alle Unterlagen, die
Sie für Ihre Bewerbung benötigen (s. auch Bewerbungsmappe). Es empfiehlt sich,
von allen Unterlagen einen ausreichenden Vorrat zur Hand zu haben, um zumindest
eine Kurzbewerbung immer schnell erstellen zu können (s. auch Layout).
Bewerbungsunterlagen
überarbeiten
Die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt macht leider das Verschicken
einer Vielzahl von Bewerbungen notwendig, um zu einem persönlichen Gespräch
eingeladen zu werden. Häufen sich aber die Absagen, auch bei Stellen, die Ihren
persönlichen Qualifikationen und Fähigkeiten entsprechend besonders gut für
Sie geeignet sind, dann sollten Sie Ihre Unterlagen noch einmal gründlich überarbeiten.
Ziehen Sie dabei vor allem auch Dritte zu Rate, vor allem Freunde und
Bekannte, die sich bereits erfolgreich beworben haben, und prüfen Sie nach:
1) Enthalten Ihre Unterlagen Widersprüche, z. B. in Ihrem Werdegang?
Melodie: Einerseits hat er/sie alle möglichen EDV-Programme gelernt,
andererseits hat er fast nur als Kaufmann gearbeitet.
2) Gibt es Punkte, die möglicherweise abschrecken? Beispielsweise könnte
ein deutliches Überwiegen autodidaktischer Studien den Charakter eines Eigenbrötlers
nahe legen.
3) Liegen Ihre Tätigkeitsfelder zu weit auseinander? Wenn Sie beispielsweise
im ersten Halbjahr eine Regieassistenz bei einem Marionettentheater durchgeführt,
im zweiten Halbjahr den Vertrieb von Skiausrüstungen angekurbelt, im dritten
als wissenschaftliche Hilfskraft im Seminar für Altertumskunde gearbeitet und
im vierten Halbjahr eine Werbekampagne für die Konkursbank organisiert haben,
so erfordert jede Tätigkeit für sich zwar ein Höchstmaß an spezifischen Fähigkeiten,
in ihrer Gesamtheit erwecken sie aber den Eindruck, dass Sie nicht recht wissen,
welche Tätigkeit für Sie denn nun die Richtige ist.
4) Haben Sie Qualifikationen und Fähigkeiten nicht richtig begründet? Wenn
Sie sich beispielsweise auf einen Job als Sachbearbeiter bewerben, fällt die
Begründung schwer, warum Sie aufgrund Ihrer Fertigkeiten in DTP- und
Grafikprogrammen besonders dafür geeignet sind.
5) Unterziehen Sie auch Layout und Sprachstil Ihrer Unterlagen noch einmal
einer kritischen Prüfung (s. a. Anschreiben / Lebenslauf / Lichtbild /
Bewerbungsmappe / Benotung).
6) Haben Sie Ihre Fähigkeiten und Ihren Berufswunsch richtig eingeschätzt?
(s. a. Selbstanalyse / Persönlichkeitsprofil) Mit Sicherheit werden die
Schwachstellen in Ihren Unterlagen nicht derart krass ausfallen. Die Überzeichnung
soll Ihnen nur Hinweise auf mögliche Stolpersteine geben. Arbeiten Sie aber
Ihre Unterlagen unbedingt um, wenn Sie auf solche und ähnliche Widersprüche
stoßen. Führen Sie sich immer vor Augen, dass Ihr Begutachter Sie nicht persönlich
kennt und damit auch nicht die aufregenden Geschichten, die hinter allen Ihren Tätigkeiten
verborgen sind.
Blindbewerbung
Eine Blindbewerbung ist das Absenden Ihrer Bewerbungsunterlagen, ohne dass eine Aufforderung dazu, in welcher Form auch immer, ergangen ist. Sie selbst
wissen weder, ob und wenn ja, was für eine Stelle das Unternehmen sucht, noch
kennen Sie Ansprechpartner für Ihre Bewerbung. Entsprechend gering sind die
Erfolgschancen (s. auch Initiativbewerbung).
Blindbewerbungen machen eigentlich dann Sinn, wenn Sie gegenüber wem auch
immer Bewerbungstätigkeit dokumentieren oder sich aus steuerlichen Gründen
"marktgerecht" verhalten müssen (s. auch Arbeitsamt, Freie Mitarbeit,
Selbständigkeit). Sie kann aber auch zum Ziel haben, sich ganz allgemein auf
dem Arbeitsmarkt als Arbeitsuchender zu präsentieren.
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C
Chiffreanzeige
Chiffreanzeige
Chiffreanzeigen sind oft über
eine Personalberatung geschaltet. Mit ihnen möchte ein Unternehmen vermeiden, dass
die Mitbewerber Einblick in die Unternehmensstruktur gewinnen.
Ein Stellenangebot unter Chiffre kann folgende Gründe haben:
1. Geheimhaltung innerhalb der Firma (Ersetzung eines leitenden
Angestellten);
2. Externe Geheimhaltung (Eroberung eines neuen Marktsegmentes);
3. Angeschlagenes Image des Unternehmens.
Nachteil für Sie ist vor allem, dass Sie befürchten müssen, sich bei der
eigenen Firma zu bewerben, was Ihre jetzige Position gefährden kann. Auch haben
Sie keine Möglichkeit, sie telefonisch über die Position zu informieren, und
Ihre Bewerbungsunterlagen können Sie auch nicht jederzeit zurückfordern.
Schließlich verlängert die Chiffre-Weiterleitung den Weg Ihrer Bewerbung und
damit Ihre Wartezeit.
Am besten schicken Sie also eine Kurzbewerbung (kurzes Anschreiben, knapper
Lebenslauf, Foto). Auf Briefumschlag und Anschreiben notieren Sie gut leserlich
die Chiffrenummer. Wichtig: Fügen Sie einen Sperrvermerk hinzu, also diejenigen
Firmen, an die Ihre Bewerbung auf gar keinen Fall weitergeleitet werden soll.
Eine seriöse Chiffreanzeige erkennen Sie daran, dass sie aussagefähige
Informationen enthält, die Sie in Ihrer schriftlichen Bewerbung verwerten können.
Erfahrungsgemäß sollten Sie sich auf solche Anzeigen beschränken, die diese
Informationen enthalten oder zumindest über eine Personalberatung geschaltet
sind, bei der Sie aussagefähige Informationen einholen können, denn oft
verbergen sich hinter einer Chiffre unseriöse Angebote.
Da viele befürchten, der eigene Arbeitgeber verberge sich hinter der
Chiffre, und deshalb von einer Bewerbung auf diese Stelle Abstand nehmen, ist
ein Reagieren auf eine seriöse Anzeige oft erfolgversprechend.
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E
Einladung
E-Mail-Anfrage
Einladung
Mit einer Einladung zu einem
Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch gehören Sie zu den wenigen Auserwählten,
denen eine weitere Chance gewährt wird, und sollten sich auf jeden Fall dazu
gratulieren, die unangenehmste und nervenaufreibendste Hürde erfolgreich
genommen zu haben. Denn nun sind Selbstbewusstsein und Außenwirkung, kurz: die
Präsentationsfähigkeit Ihrer Persönlichkeit, gefordert. Deshalb ist es
wichtig, dass Sie sich intensiv auf dieses Gespräch vorbereiten.
Und wie bei der Vielzahl der Ablehnungen, die Sie erhalten haben, gilt auch
hier: Sie können nicht unbedingt damit rechnen, dass gleich das erste Gespräch
erfolgreich verläuft. Aber: Sie haben etwas zu bieten, denn sonst hätte man
Sie nicht eingeladen. Hier einige Tipps, wie Sie sich auf dieses Gespräch
vorbereiten:
1) Führen Sie sich vor Augen, dass Sie u. U. aus 150 einer sind, dem diese
Chance eingeräumt wurde, und machen Sie sich zunächst klar, worin die Gründe
für diese positive Entscheidung liegen könnten. Das verhilft Ihnen im Gespräch
auch bei schwierigen Fragen zu einer größeren Sicherheit. Prägen Sie sich
sodann noch einmal genau die Anforderungen und Aufgabenbereiche ein, die von
Ihnen gefordert werden, wenn Sie die Stelle antreten.
2) Machen Sie sich kundig und sammeln Sie Informationen zum Unternehmen.
3) Es ist eine alte psychologische Erfahrung: Eingeschliffene
Verhaltensweisen kann man nicht "auf Knopfdruck" abstellen. Nehmen Sie
sich statt dessen vor, eine bestimmte Körperhaltung einzunehmen, die nach Möglichkeit
bestimmte Verhaltensweisen automatisch unterbindet, etwa aufrechtes Sitzen,
Verschränken der Hände usw.
4) Wählen Sie dezente Kleidung (s. a. Lichtbild): Zwar der Position und
Branche entsprechend, doch eher etwas konservativer, als es von Ihnen erwartet
wird. Achten Sie auf dezente Farbtöne. Frauen sollten auf keinen Fall
versuchen, durch ihre Aufmachung aufzufallen, und die Rocklänge sollte nicht zu
kurz sein.
5) Achten Sie darauf, dass Sie sich in Ihrer Kleidung wohl fühlen. Tragen
Sie das eine oder andere Stück zuvor ein wenig ein, wenn die Zeit bis zum
Termin noch ausreicht - besonders, wenn Sie es extra für das Vorstellungsgespräch
angeschafft haben. Dadurch vermeiden Sie, mit brandneu gekauften Sachen zu
erscheinen.
6) Schätzen Sie die Anfahrtszeit richtig ein. Sie sollten den Weg einen oder
zwei Tage vorher mit genauer Zeitmessung "abfahren", auch um sich ihn
einzuprägen. Wenn Sie 15-20 Minuten früher am Ort sind, können Sie einen
abgelegenen Raum noch rechtzeitig auffinden, sich sammeln oder das Gebäude, in
dem Sie vielleicht künftig arbeiten werden, ein wenig genauer betrachten.
7) Der erste und der letzte Eindruck bleiben besonders gut im Gedächtnis
haften. Achten Sie auf die Körpersprache. Nehmen Sie auf dem Ihnen angebotenen
Stuhl die ganze Sitzfläche ein. Sitzen Sie aufrecht aber bequem und behalten
Sie mit beiden Füßen Bodenkontakt. Blicken Sie Ihrem jeweiligen Gesprächspartner
offen in die Augen.
8) Bleiben Sie im Gespräch stets sachlich. Versuchen Sie nicht, Unsicherheit
zu überspielen. Sagen Sie ruhig, was Sie empfinden: Ihr Gegenüber wird Sie
"nicht auffressen", hat vermutlich einmal ganz ähnliche Erfahrungen
gemacht und kann Sie sehr gut verstehen. Ihnen kann es helfen, wieder sicherer
zu werden.
9) Spielen Sie Ihrem Gegenüber nichts vor. Glaubwürdigkeit und Offenheit
zahlen sich im Vorstellungsgespräch aus. Streben Sie an, eine menschliche
Beziehung zu Ihrem Gesprächspartner aufzubauen: Auf diese Weise gelingt es
Ihnen am besten, Einfluss auf den Gesprächsverlauf zu nehmen.
10) Fassen Sie sich kurz. Sie können ruhig kleine Fehler zugeben. Nur bei größeren
Schwächen sollten Sie es Ihrem künftigen Arbeitgeber überlassen, diese
herauszufinden.
E-Mail-Anfrage
Mit E-Mail steht Ihnen ein Medium zur Verfügung, mit dem Sie ein Unternehmen
direkt und kostengünstig erreichen können. Sie können so vorab klären, wie
der derzeitige Personalbedarf aussieht und Informationsbroschüren anfordern
(siehe auch: telefonische Stellenanfrage).
Verfügt die Personalabteilung eines Unternehmens über E-Mail, können Sie
über diesen Weg demonstrieren, dass Sie in der Lage sind, neue
Kommunikationswege effizient zu nutzen - solange Sie Ihre Bewerbungen nicht auch
als "Wurfsendungen" durch das Netz verteilen. E-Mail ersetzt also
nicht Ihre telefonische Anfrage. Das gilt auch für die Fax-Anfrage.
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F
Fähigkeiten
Fax-Anfrage
Fortbildung Fragebogen
(Bewerbungsbogen)
Freie
Mitarbeit Fremdsprachenkenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse
- Teil 2 Führungsqualitäten
Fähigkeiten
Sie sollten mit Ihren Fähigkeiten
möglichst genau auf die ausgeschriebene Position passen. Wählen Sie also aus
Ihrem Potential an Qualifikationen diejenigen aus, die für die ausgeschriebene
Stelle wichtig sind (z.B. Lernbereitschaft, Durchsetzungsvermögen,
Organisationstalent, Risikobereitschaft, selbständiges Arbeiten), und begründen
Sie Ihre Fähigkeiten (Berufspraxis). Dokumentieren Sie Ihre Qualifikationen
durch Zeugnisse und Referenzen.
Halten Sie bei der Formulierung Ihrer Fähigkeiten immer Balance zwischen Übertreibung
und Untertreibung, und vermeiden Sie allgemeine Formulierungen ("ich kann
arbeiten").
Erwähnen Sie im Lebenslauf, wenn Sie einen Führerschein besitzen (in
welcher Klasse und wie lange).
Ist Führungspraxis verlangt, nennen Sie Zahl und Rang der Ihnen
unterstellten Mitarbeiter, und skizzieren Sie Ihren Führungsstil. Seien Sie
aber mit der Herausstellung Ihrer Erfahrungen vorsichtig, wenn die neue Position
keine Führungspraxis erfordert, weil sonst bezweifelt wird, dass Sie sich als
ehemalige Führungskraft in einer Sachbearbeiterposition wohl fühlen werden.
Fax-Anfrage
Wie bei der E-Mail-Anfrage
auch, verschicken Sie über Fax eine persönliche Kurzinformation über Ihre
Person und fragen an, ob Ihre Vollbewerbung erwünscht ist. Da auf diese Weise
auf beiden Seiten Zeit und Kosten gespart werden, erfreuen sich solche Anfragen
- wie auch E-Mail-Anfragen - zunehmender Beliebtheit. Eine vollständige
Bewerbung per Fax ist dagegen nach wie vor abzulehnen (siehe Schriftliche
Bewerbung, Bewerbungsmappe, Anschreiben, Layout, Lichtbild, Lebenslauf).
Fortbildung
Mit der Teilname an Kursen
und Lehrgängen dokumentieren Sie, dass Sie bereit sind, in Ihre Aus- und
Weiterbildung zu investieren, vor allem, dass Sie interessiert, aufstiegswillig
und ehrgeizig sind. Allerdings gilt auch hier, dass Sie in Ihrer Bewerbung nur
Kurse angeben sollten, die für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, nützlich
sind oder die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Berufsausbildung stehen. Eine
EDV-Fortbildung sollten Sie allerdings immer aufführen, auch wenn kein
unmittelbarer Zusammenhang zu Ihrer Tätigkeit besteht.
In Ihrer Bewerbung sollten Sie höchstens vier wichtige Fortbildungskurse erwähnen.
Außerdem sollten Sie Fortbildungsmöglichkeiten der neuen Firma zwar
interessieren, sie sind aber kein Thema für Ihr Anschreiben. Und: Um Missverständnisse
zu vermeiden, erwähnen Sie in jedem Fall, wenn Sie staatliche Fördermittel in
Anspruch genommen haben.
Fragebogen
(Bewerbungsbogen)
Manche Unternehmen versenden
an ihre Bewerber einen sog. Formfragebogen, auch dann, wenn sie bereits ausführliche
Bewerbungsunterlagen erhalten haben, um Personalberatern einen systematischen
Vergleich zu erleichtern. Gehen Sie in einem solchen Fall auf alle Fragen ein
und füllen Sie den Bogen möglichst vollständig aus.
Erlaubt sind alle Fragen, die sich auf das neue Arbeitsverhältnis beziehen.
Fragen zur Intimsphäre sind dagegen untersagt und können Sie unbeantwortet
lassen, insbesondere Fragen nach Schwangerschaft und Schwerbehinderung.
Der Bewerbungsbogen wird im Vorstellungsgespräch gerne als Gesprächsgrundlage
genutzt. Merken Sie sich also alle Fakten, Begründungen und Meinungen, die Sie
schriftlich geäußert haben.
Der ausgefüllte Fragebogen bleibt Eigentum des Unternehmens, das Ihnen die Rücksendung,
aber auch die Einsichtnahme verweigern kann. Sie selbst allerdings sollten dem
Unternehmen keinen langen Fragenkatalog zuschicken. Das Bewerbungsgespräch ist
das Forum, auf dem Sie Ihre Fragen an das Unternehmen stellen sollten.
Freie
Mitarbeit
Freie Mitarbeiter sind
Honorarkräfte, die nicht (tarif-)vertraglich an ein Unternehmen gebunden sind.
Wenn Sie einem Unternehmen Ihre freie Mitarbeit anbieten, sollten Sie folgende
Punkte beachten:
1. Wählen Sie Unternehmen, denen Sie freie Mitarbeit anbieten, sorgfältig
aus: Was haben Sie anzubieten, was braucht das Unternehmen, welches Honorar ist
realistisch?
2. Wenn Sie sich auf eine Position bewerben, die im Angestelltenverhältnis
besetzt werden soll, sollten Sie im Bewerbungsschreiben auf keinen Fall freie
Mitarbeit anbieten. Höchstens im Vorstellungsgespräch können Sie
signalisieren, dass Sie auch als Freier Mitarbeiter bereit sind, für das
Unternehmen zu arbeiten, aber auch nur dann, wenn Sie feststellen, dass das
Unternehmen eigentlich gar keinen festen Mitarbeiter einstellen wollte.
3.Wenn Sie ein interessantes Angebot zur freien Mitarbeit entdecken, sollten
Sie die Vor- und Nachteile (z.B. Steuervorteile gegen soziale Nachteile) vor
Ihrer Bewerbung kritisch abwägen, vor allem dann, wenn Sie derzeit im
Angestelltenverhältnis tätig sind.
4. Falls Sie schon länger als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter
arbeiten, sollten Sie besonderes Augenmerk auf einen lückenlosen Lebenslauf
legen, um der Gefahr zu entgehen, dass Ihre bisherige Tätigkeit als "nicht
ganz freiwillig" interpretiert wird.
5. Begründen Sie, warum Sie als Freier Mitarbeiter arbeiten wollen - z. B. dass
Sie bereits mehrere Auftraggeber haben (Referenzen!), dass Sie verschiedene
Fähigkeiten verschiedenen Arbeitgebern anbieten wollen, dass Freie Mitarbeit
Ihnen und dem Unternehmen Kosten einzusparen hilft u. ä.
Fremdsprachenkenntnisse
Angesichts der zunehmenden
Internationalisierung der Wirtschaftsstandorte werden Fremdsprachen immer
wichtiger. Daher werden sie in der einschlägigen Literatur zur Berufswahl
zunehmend als die Schlüsselqualifikation schlechthin bezeichnet. Die vielen
Sprachschulen und Fortbildungsprogramme tragen diesem Trend Rechnung, indem sie
bemüht sind, den wachsendem Bedarf vor allem an Englisch oder Französisch,
aber auch an Japanisch- und Russischkenntnissen zu decken. Für Ihre Bewerbung
ist es daher besonders wichtig, herauszufinden:
1) In welche internationalen Verflechtungen ist das Unternehmen eingebunden
und mit welchem/n Kundenkreis(en) verkehrt es?
2) In welchem Bereich soll ich eingesetzt werden?
Da in den Bereichen Einkauf/Verkauf, Marketing, Service etc. der Bedarf an
sprachgewandten Mitarbeitern besonders hoch ist, gilt die Faustformel: Je größer
der Kundenkontakt, desto sprachgewandter sollten Sie sein. Grundsätzlich gilt für
den Bereich Fremdsprachen das gleiche wie für die Kommunikation in deutscher
Zunge: Ihre Fachkompetenz alleine macht noch nicht Ihre Persönlichkeit aus!
Da Verhandlungen in international tätigen Unternehmen im Allgemeinen nicht
auf Deutsch abgehalten werden, ist die am meisten gebräuchliche Fremdsprache
(Asien, Naher Osten) Englisch. Aber auch die branchenüblichen Sprachen
(Spanisch oder Italienisch im Obsthandel, Französisch oder Italienisch in der
Gastronomie) spielen eine wichtige Rolle. Und besonders für den Osthandel kommt
dem Russischen eine wachsende Bedeutung zu.
Fremdsprachenkenntnisse
- Teil 2
In großen, international tätigen Konzernen wächst der Bedarf an
"polyglotten", also mehrsprachigen Mitarbeitern, aber andererseits
auch an Spezialisten, die sich um die innerbetriebliche Kommunikation kümmern
(und also insbesondere die jeweilige Landessprache beherrschen).
Daraus erhellt, dass die benötigten Fremdsprachenkenntnisse abhängen
a) von der Branche,
b) von dem Unternehmen,
c) von der angestrebten Position.
Da im Zuge der Globalisierung der größte gemeinsame Nenner nahezu überall
auf der Welt Englisch ist und auch in anderen Ländern die Notwendigkeit zur
Beherrschung der Handelssprache voranschreitet, gehen die anderen Weltsprachen
zurück. Der Trend hin zum Angelsächsischen macht also vieles einfacher, geht
aber zu Lasten der Vielfalt.
Die Fremdsprache als solche spielt also bei der Entscheidung für einen
Bewerber von seiften der Unternehmen eine entscheidende Rolle, und zwar nicht
allein reine Sprachbeherrschung, sondern auch und besonders die damit verbundene
Annahme, dass fremdsprachenversierte Mitarbeiter als flexibel und lernbereit
einzustufen sind.
Vor allem aber wird davon ausgegangen, dass souveräner Umgang mit einer
Fremdsprache die Eignung dokumentiert, sich in andere Standpunkte und
Kulturkreise einzufühlen: Auslandsaufenthalte schulen schließlich nicht nur
die Sprache, sondern erfordern auch Anpassungsbereitschaft und Unabhängigkeit -
Qualifikationen, die heutzutage unverzichtbar sind.
Im Sinne der Vergleichbarkeit sollten Ihre Fremdsprachenkenntnisse durch
allgemein anerkannte Zertifikate nachweisbar sein. Für Englisch ist dies das
"Cambridge Certificate for International Business and Trade".
Führungsqualitäten
Bei Stellen, für die es ausdrücklich auf Führungsqualitäten ankommt, sind
der Nachweis und die Beschreibung Ihrer Führungspraxis wichtig.
Dazu einige Hinweise:
1. Erwähnen Sie die Zahl und vielleicht auch den Rang der Ihnen
unterstellten Mitarbeiter.
2. Skizzieren Sie Ihren Führungsstil. Hierbei sind leider gängige
Schlagworte unvermeidbar.
3. Aber: Erfordert die neue Position keine Führungspraxis, dann stellen Sie
Ihre Erfahrungen nicht zu stark heraus. Vermeiden Sie alles, was in Zweifel
ziehen könnte, dass Sie sich (insbesondere als ehemalige Führungskraft) in
einer untergeordneten Position wohl fühlen werden (s. auch Fähigkeiten).
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G
Gehaltsvorstellung
Gehaltsvorstellung
Jahresgehälter von 65.000 DM
und höher werden in Zeitungen und Firmenbesprechungen immer wieder zitiert.
Insbesondere bei Beratungsfirmen und Großbanken sind sie für einen jungen und
dynamischen Berufsanfänger mit überdurchschnittlichem Examen und
internationaler Ausrichtung sowie entsprechenden Zusatzqualifikationen
(Fremdsprachen, EDV-Kenntnisse, Controlling u. ä.) und diversen
Auslandsaufenthalten realistisch. Für die meisten ausgeschriebenen Stellen
nehmen sich die Einstiegsgehälter jedoch weit bescheidener aus.
Ein höheres Anfangsgehalt winkt in der Regel Promovierten wie Informatikern,
Wirtschaftsingenieuren oder Beratern. In einigen Branchen konkurrieren die
Unternehmen um diese Spitzenkandidaten, die Top 5%. Da dies nicht zuletzt über
den Preis läuft, besteht hier für den aussichtsreichen Bewerber ein gewisser
Spielraum bei den Gehaltsverhandlungen. Da sich aber Ihre Gehaltsforderungen
innerhalb der branchenüblichen Bandbreite bewegen sollten, sollten Sie sich
vorher genau informieren.
Die in einer Stellenanzeige oder beim Vorstellungsgespräch gemachte
Aufforderung zur Angabe Ihrer Gehaltserwartung dient vor allem dazu
herauszufinden, dass Sie den üblichen Rahmen kennen und die Anforderungen und Möglichkeiten
der angebotenen Position erkannt haben. Argumentieren Sie also bei überdurchschnittlichen
Qualifikation für ein höheres Einkommen. Ziehen Sie aber bei den Verhandlungen
ins Kalkül, ob es um das Gehalt in der Probezeit oder um das Endgehalt geht.
Wenn Sie ein geringeres Gehalt während der Probezeit akzeptieren, verfügen Sie
wiederum über eine stärkere Verhandlungsposition bezüglich des Endgehalts.
Neben Branchen- und Unternehmensinformationen liefern die einschlägigen
Gesetzestexte und Tarifverträge wichtige Hinweise bezüglich Ihrer
Gehaltschancen. Auch hier ist es hilfreich, mit Freunden, die vielleicht schon
den Berufseinstieg vollzogen haben, Ihre Gehaltsvorstellungen zu diskutieren.
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H
Handschriftenprobe
Headhunting
Hobbys
Handschriftenprobe
Mit der Aufforderung zu einem
handschriftlichen Lebenslauf, Anschreiben oder einer Schriftprobe ist die
Erstellung eines graphologischen Gutachtens verbunden, dessen Analyse Sie mit
Einreichung der gewünschten Unterlagen stillschweigend zustimmen. Auch wenn
solche Gutachten umstritten sind, setzen etwa 15-25% der Firmen (meist des
gehobenen Mittelstandes) die Schriftdeutung als Hilfsmittel für die
Bewerberauswahl ein.
Im europäischen Ausland, z.B. in Frankreich, Italien und der Schweiz, ist
die Schriftanalyse weitaus üblicher. Ziel ist es, aus der individuellen
Handschrift die Persönlichkeit des Schreibers zu erkennen, da keine Handschrift
wie die andere ist. Das Gutachten enthält also Aussagen über
Charaktereigenschaften (geistige Fähigkeiten, Arbeitsweise, Kontaktfähigkeit,
Konfliktverhalten) und über die allgemeine seelische Verfassung. Dabei schmälern
jedoch eine große Zahl von möglichen Fehlerquellen den Aussagewert.
Das PC-Zeitalter trägt dazu bei, dass die Fähigkeit, eine Seite Text
handschriftlich fehlerfrei und dabei übersichtlich und ansprechend gegliedert
herunterzuschreiben, kaum noch trainiert wird. Haben Sie also Geduld, und
schreiben Sie sich erst einmal ein, um sich an die Umstellung zu gewöhnen.
Versuchen Sie auf keinen Fall, Ihre Handschrift zu verstellen oder einen
"Ghostwriter" zu beauftragen! Betrug fällt auf, denn Sie müssen
damit rechnen, dass Sie im Vorstellungsgespräch aufgefordert werden, etwas zu
schreiben. Spätestens im beruflichen Alltag aber werden Differenzen zu Ihrer
eingereichten Handschriftprobe auffallen.
Schreiben Sie sich mit einem (nicht schmierenden!) Kugelschreiber oder, noch
besser, mit einem Füller ein, konzipieren Sie ein ansprechendes Layout und
schreiben Sie Ihre Texte vor, um Fehler zu korrigieren und in der Reinschrift
nicht durchzustreichen oder zu überschreiben.
Headhunting
Neben dem Anzeigenmarkt hat sich zunehmend die Methode der Direktansprache (Exekutive
Search, Headhunting) entwickelt. Sie dient hauptsächlich zur Identifizierung
und Rekrutierung von Führungs- und seltenen Spezialkräften. Voraussetzung für
erfolgreiches Headhunting ist analytische Arbeit im Vorfeld: Die Branche, die
Wettbewerber des Auftraggebers, die Ressourcen sowie die Ansprache des in Frage
kommenden Personenkreises.
Die direkte Kontaktaufnahme mit der "herausgefilterten" Führungskraft
vermeidet den Streuverlust, den Anzeige oft haben. Und: Gute Führungskräfte
sind in jeder Phase des Konjunkturverlaufs knapp, so dass die Direktansprache
mit einem verlockenden Angebot an eine bewährte Führungskraft individueller
und erfolgversprechender ist. Denkt andererseits die angesprochene Spitzenkraft
nicht an einen akuten Wechsel und lehnt in einem kurzen Telefonat mit dem
Berater ab, haben beide Partner keine weiteren Mühen und Nachteile.
Hundertprozentig zufriedene Manager oder Spezialisten kann kein Berater zum
Wechsel bewegen. Sie gibt es aber wohl auch nicht, weshalb Headhunting für
viele Unternehmen eine erfolgversprechende Strategie der Personalplanung
geworden ist.
Sind Sie der Angesprochene, so sollten Sie folgendes beachten (siehe auch
"Konkurrenzklausel"):
1) Stellt sich der Headhunter ungeschickt an, dann wehren Sie seinen Anruf
ab.
2) Informieren Sie umfassend und aus seriösen Quellen, ob der Name der
Personalberatung bekannt ist, und finden Sie heraus, welche Reputation der
Berater hat und wie lange er schon auf dem Markt tätig ist.
3) Achten Sie darauf, ob Sie vom Berater selbst oder von einem Mitarbeiter
angesprochen werden, oder ob er diese kritische Aufgabe extern vergibt.
4) Größte Vorsicht ist geboten, wenn der Personalberater Sie nur dürftig
informiert. Und: Seien Sie auf der Hut, mit der Weitergabe von Daten, auch dann,
wenn die andere Seite mit offenen Karten spielt.
5) Machen Sie sich klar: Die Konsequenzen aus Indiskretionen tragen Sie, ganz
gleich, wodurch und durch wen sie entstanden sind.
6) Allerdings können auch Sie die Initiative ergreifen und Kontakt zu einer
Personalberatung aufnehmen: Indirekt durch ein Stellengesuch oder direkt durch
eine Blindbewerbung (siehe "Initiativbewerbung").
Hobbys
Ihre Hobbys vermögen durchaus, Ihre Persönlichkeit und Ihren Charakter zu
dokumentieren. Allerdings sind sie nicht geeignet, Lücken des beruflichen
Werdeganges im Lebenslauf zu schließen und können auch negative Auswirkungen für
Ihre Bewerbung haben, vor allem dann, wenn sie nichts mit der Stelle zu tun
haben, auf die Sie sich bewerben.
Erwähnen sollten Sie Ihre Hobbys aber dann, wenn sie zum neuen Job oder zum
neuen Firmensitz und Wohnort passen (wenn Sie zum Beispiel leidenschaftlich
gerne Kochen, kann dies Ihre Bewerbung in der Lebensmittelbranche positiv zu
unterstützen; und Sport treiben - welchen? - kommt in jedem Fall gut an:
Dynamisch, belastbar …).
Geben Sie aber nie mehr als drei Hobbys an und erwähnen Sie nur solche, die
Sie aktiv betreiben. Ihr Gesprächspartner könnte Experte sein. Keine Hobbys
sind Urlaubsreisen, gutes Essen und Zeitungslektüre.
|
I
Informationen
zum Unternehmen Initiativbewerbung
Informationen
zum Unternehmen
Ihre erste und wichtigste
Informationsquelle haben Sie in Eltern, Freunden und Verwandten, also in den
Menschen, die Ihre Stärken und Schwächen kennen und Sie auf Ideen bringen, an
die Sie vielleicht selber noch nicht gedacht haben. Sind Sie Berufsanfänger,
hilft Ihnen das BIZ (Berufs-Informations-Zentrum), das Sie in jeder großen
Stadt finden und das dem Arbeitsamt angegliedert ist. Dort werden alle wichtigen
Informationen über Berufe und Ausbildungsmöglichkeiten sowie
Einstellungschancen gesammelt.
Weitere Informationen finden Sie
1) in Nachschlagewerken:
a) die Handbücher und Broschüren des Hoppenstedt-Verlages zu Großunternehmen,
Mittelständischen Betrieben, Firmen der neuen Bundesländer, Verbänden, Behörden,
Organisationen der Wirtschaft,
b) der "Software & Firmen Index" aus dem ISIS Verlag,
c) das Handbuch "Wer liefert was?";
2) im Internet (Firmendatenbanken und Pressearchive); viele Firmen bieten auf
ihren Internetseiten darüber hinaus auch einen Bewerberservice an;
3) einen Überblick verschaffen auch Firmenkontakt- oder Hochschulmessen, auf
denen die teilnehmenden Unternehmen ihre Einstiegsmöglichkeiten vorstellen und
gleichzeitig den ersten Kontakt zu Absolventen suchen;
4) in Geschäftsberichten und Firmenbroschüren (schreiben Sie an die
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der Unternehmens);
5) beschaffen Sie sich Informationen bei den Verbänden der Branchen sowie
den Kammern von Industrie, Handel und Handwerk.
Darüber hinaus sollten Sie sich durch den Besuch der einen oder anderen
Branchen-Messe einen Eindruck von Ihrem künftigen Arbeitgeber verschaffen, z.
B. hinsichtlich Branchen- und Marktposition, Außen- und Selbstdarstellung,
Unternehmensphilosophie, Marktstrategie, Kundenbetreuung.
Nutzen Sie alle Quellen, die sich Ihnen bieten, um eine genaue Vorstellung zu
erhalten, was Sie in der Position erwartet.
Initiativbewerbung
Es macht einen guten Eindruck, wenn Sie sich auf eigene Initiative hin bei einem
für Sie interessanten Unternehmen bewerben, das heißt ein Unternehmen direkt
anschreiben, ohne dazu aufgefordert worden zu sein. Hierbei ist es besonders
wichtig, dass Sie den richtigen Ansprechpartner benennen können, da Ihre
Bewerbung sonst nicht auf dem richtigen Schreibtisch landet und mit einem netten
Brief innerhalb kurzer Zeit wieder zurückgeschickt wird. Genauso wichtig ist
auch, dass Ihre Bewerbung eindeutig erkennen lässt, als was Sie sich bewerben.
Eine reine "Blindbewerbung" hat bei den meisten Unternehmen nur
geringe Erfolgschancen. Ihrer Initiativbewerbungen sollte daher eine gründliche
Selbst- und Standortanalyse vorausgehen. Machen Sie sich eine Liste der in Frage
kommenden Unternehmen und deren Einstellungskriterien. Achten Sie hierbei auch
darauf, dass die betreffende Branche sich in einer Wachstumsphase befindet und dass
Ihre Fähigkeiten zum Unternehmen passen.
Notwendig ist hier vor allem, dass Sie sich Informationen über das/die
Unternehmen einholen (Firmenbroschüre, Geschäftsbericht, PR-Material,
Zeitungsberichte u. ä.). Sie können Ihre Bewerbung dann gezielter formulieren.
Wichtig ist auch, dass Sie begründen können, warum Sie sich gerade bei diesem
Unternehmen bewerben.
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J
Journalistenschulen
Journalistenschulen
Vor allem für Absolventen
geisteswissenschaftlicher Fächer, aber ebenso für Studienabbrecher sind
Journalistenschulen eine Möglichkeit des Seiteneinstiegs in das Erwerbsleben.
Aber obwohl die Journalistenbranche noch immer zu den Branchen zählt, der die
Wirtschaftsinstitute Wachstumspotentiale vorhersagen, sind die Seminarplätze
der einzelnen Schulen begrenzt, und der Andrang ist entsprechend groß.
Die bekanntesten Schulen sind die Hamburger Henri-Nannen-Schule, die Berliner
Journalisten-Schule, in Köln die Neven-DuMont-Schule und die Kölner Schule,
sowie die Georg-von-Holtzbrink-Schule für Wirtschaftsjournalisten.
Das Auswahlverfahren besteht aus mehreren Runden. Die erste Hürde, die Sie
zu nehmen haben besteht in der Regel in einer selbstgeschriebenen Reportage oder
eines Kommentar. Sie dient gewissermaßen der Vorsondierung und entscheidet über
die Zulassung zur eigentlichen Aufnahmeprüfung. Diese wird in der Regel in Form
eines mehrtägigen Seminars durchgeführt, wo Sie beweisen müssen, wie
belastbar Sie sind, wie schnell und stilsicher Sie schreiben und recherchieren können,
ob Sie gut argumentieren und begründen können und vieles mehr. In Gesprächen
mit Journalisten wird zudem Ihre Fähigkeit der Stegreifrede und -argumentation
unter die Lupe genommen und Ihre grundsätzliche Einstellung zum und Auffassung
vom Journalismus geprüft.
Wenn Sie schließlich zu den wenigen Glücklichen gehören, die die
Aufnahmeprüfung bestanden haben, erwartet Sie in der Ausbildung eine
wohlstrukturierte Mischung aus Theorie und Praxis in einem in der Regel
18monatigen Allround-Kurs mit Erstklassigen Referenten und der Vermittlung von
besten Beziehungen (Praktika) für Ihre künftige Berufspraxis.
Angesichts der Kompaktheit dieser Kurse sind die Anforderungen entsprechend
hart; die von Ihnen erwartete Disziplin ist aber zugleich eine Einübung in den
späteren (zumeist frei-)beruflichen Alltag. Und wenn Sie sich während der
Schulzeit bewähren, haben Sie keine schlechten Karten, entweder direkt in einem
der Praktikumbetriebe anzufangen oder über die geknüpften Kontakte einen
freiberuflichen Einstieg zu finden.
Trotz dieser Vorteile geben "Alte Hasen" der Branche zu bedenken, dass
man dem harten Kampf, dem man sich beispielsweise als Volontär aussetzt,
in den Schulen nur am Rande begegnet - letztlich bleibt man, auch bei noch so
enger Zusammenarbeit mit den Praktikumredaktionen, immer der Schüler. Auch übersieht
man beim Beschreiten des "geraden Weges" oft Abkürzungsmöglichkeiten,
die sich ergeben können.
Trotzdem stellt die abgeschlossene Ausbildung an einer Journalistenschule
eine nicht zu Unterschätzende Möglichkeit dar, im Erwerbsleben Fuß zu fassen.
übersieht die Abkürzungen, die sich manchmal auftun.
|
K
Konfession
Kleidung
Kleinunternehmen Körpersprache
Konkurrenzklausel Kopie
Kündigung Kündigungsfrist
Kurzbewerbung
Konfession
Müssen Sie nicht unbedingt
angeben, ist aber auch nicht verkehrt (es sei denn, Sie gehören einer Sekte
oder einer Religionsminderheit an oder bekennen sich zu einem Glauben, gegenüber
dem Vorurteile/Vorbehalte bestehen).
Sie müssen aber Ihre Konfession angeben, wenn Sie sich auf eine Stelle bei
der Kirche oder einer kirchlichen Einrichtung bewerben.
Kleidung
Wählen Sie für das Vorstellungsgespräch eine der Position und Branche
entsprechende Kleidung, eher etwas konservativer als zu leger und farblich
abgestimmt. Helle Strümpfe unter dunklem Anzug sollten Sie ebenso vermeiden wie
eine Rocklänge, die zum "Zupfen" reizt.
Schließlich wollen Sie einen sicheren, gepflegten und kompetenten Eindruck
hinterlassen. Deshalb sollten Sie sich in dem gewählten Outfit auf jeden Fall
auch wohl fühlen. Hilfreich ist es, wenn Sie Ihre "Bewerbungskluft"
vorher eintragen, damit Sie sich daran gewöhnen.
Kleinunternehmen
Grundsätzlich ist auf die Erfahrung hinzuweisen, dass Kleinunternehmen
(Familienunternehmen, Ein-Mann-Betriebe u. ä.) vor allem Berufseinsteigern die
Möglichkeit bietet, mehrere Unternehmensbereiche kennenzulernen und sich in
vielfältige Tätigkeitsfelder einzuarbeiten.
Es können aber auch verschiedene Nachteile auftreten, mit denen Sie rechnen
müssen: Autoritärer Führungsstil (vor allem bei Ein-Mann-Betrieben), konfuser
Führungsstil mit z. T. sich widersprechenden Anweisungen (vor allem bei
Familienunternehmen), schlechte Aufstiegschancen durch "Erbfolge" (vor
allem bei Familienunternehmen), schlechte soziale Absicherung, hoher
Arbeitsdruck etc.
Allerdings können Sie sich schon im Vorstellungsgespräch Sympathien
erwerben, wenn Sie die Probleme der freien Unternehmer kennen und Verständnis für
die Sorgen und Nöte "Kleiner Krauter" aufbringen: Das leidige
Finanzamt und die bösen Gewerkschaften (Lohnnebenkosten, Mitbestimmung); der
harte Wettbewerb mit Großunternehmen; die verwöhnte Jugend, der es an Talent
und Tatkraft mangelt; und vieles mehr.
Wichtig ist, dass Sie das Unternehmen als Ganzes möglichst gut kennen(lernen)
sowie den wichtigsten Familienangehörigen, da Ihr beruflicher Erfolg von den an
Sie übertragenen Kompetenzen abhängen wird.
Körpersprache
Mimik, Gestik und Körperhaltung dienen dazu, Gesagtes zu bekräftigen, auch und
vor allem in angespannten Situationen. Die Körpersprache kann allerdings auch
widersprüchlich zur verbalen Äußerung wirken. Da die Wirkung von Körpersprache
im Bereich der Interpretation angesiedelt und schwer zu objektivieren ist, geben
wir Ihnen hier einige Beispiele aus der Praxis.
Wenn jemand seinen Arm bei der Begrüßung weit ausstrecken, wird das oft als
Distanz, manchmal auch Ablehnung aufgefasst, wogegen ein weicher, kraftloser Händedruck
den Eindruck von Unsicherheit und mangelndem Tatendrang, oft auch von
Desinteresse vermittelt. Sucht jemand häufigen Blickkontakt, vermittelt dies
den Eindruck von Sympathie; wogegen das Vermeiden von Blickkontakt oder zur
Seite schauen als Desinteresse oder Unsicherheit interpretiert wird.
Auch die Gestik bietet Raum für Interpretationen So gilt das häufige
Abnehmen der Brille als Zeichen von Nervosität, Fingertrommeln vermittelt den
Eindruck von Ungeduld. Halten Sie beim Sprechen die Hand vor den Mund, schränken
Sie das Gesagte ein oder wollen die Wahrheit nicht aussprechen, nach dem
Sprechen wirkt es so, als wollten Sie das Gesagte zurücknehmen Zeigen Sie mit
dem Finger direkt auf eine andere Person, wird dies gern als Schuldzuweisung
oder Angriff aufgefasst, wogegen der erhobene Zeigefinger auf Rechthaberei
hindeutet.
Hochgezogenen Schultern oder Achselzucken signalisiert Rat- oder
Machtlosigkeit, ein zurückgelehnter Oberkörper Entspannung, aber auch Überheblichkeit
oder Desinteresse. Sitzen Sie ständig auf der Stuhlkante, kann man Sie als
unsicher oder ängstlich auffassen oder dass Ihnen die ganze Situation
unangenehm ist und Sie am liebsten weg wollen.
Wenn Sie sich vornehmen, bestimmte "Marotten" (zum Beispiel häufiges
durch die Haare fahren, was den Eindruck innerer Spannung oder Eitelkeit
signalisiert) abzulegen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie ein
lebenslanges Verhaltensmuster nicht von heute auf morgen abstellen können.
Hilfreich ist es deshalb, im Freundes- und Verwandtenkreis Gesprächssituationen
zu simulieren und zu üben. Für das Gespräch selbst empfiehlt es sich, eine
Haltung einzunehmen und die Extremitäten so zu positionieren, dass Sie, wenn
Sie einer Marotte nachgeben, ohne Probleme wieder in die ursprüngliche Haltung
und Position zurückkehren können.
Konkurrenzklausel
Unterliegen Sie in Ihrer derzeitigen Position einem Wettbewerbsverbot
(Konkurrenzklausel) und könnten mit der ausgeschriebenen Position in Konflikt
geraten, sollten Sie dies erst im Vorstellungsgespräch erwähnen. Wenn Sie -
unabhängig von diesem Verbot - in die engere Wahl kommen, dann lassen Sie die
Wirksamkeit des Verbotes juristisch prüfen. Erkundigen Sie sich auch nach der
Praxis Ihres jetzigen Arbeitgebers bei ähnlichen Fällen der Vergangenheit.
Rechtlich ist das Wettbewerbsverbot zwar nicht von der Dauer eines
Arbeitsverhältnisses abhängig, kann Sie aber nicht länger als 2 Jahre nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses blockieren.
Die Rechtslage bezüglich dieser Klausel ist insgesamt zwar nicht einfach,
aber als Faustregel gilt: Eine einengende Formulierung widerspricht dem
Grundsatz der freien Berufswahl (Art. 12 GG). Verbindlich ist die Klausel nur in
Verbindung mit gleichzeitiger Karenzentschädigung durch Ihren derzeitigen
Arbeitgeber. Das Verbot dient im wesentlichen nur der psychologischen
Abschreckung.
Kopie
Grundsätzlich gilt: Verschicken Sie nur Originale. Fertigen Sie also von allen
Unterlagen eine ausreichende Anzahl von Sätzen an, so dass Sie jederzeit eine
Bewerbungsmappe in der Hinterhand haben, vor allem, wenn Sie schnell auf ein
Angebot reagieren müssen. Es empfiehlt sich, die Kopien amtlich beglaubigen zu
lassen, um unterstellte Fälschungsabsicht von vornherein auszuschließen.
Beglaubigungen durch Ihr Pfarramt (kostenlos!) gelten offiziell zwar nicht
als amtlich, aber den Personalchef möchte ich sehen, der Kirchen Fälschungsabsicht
unterstellt!
Darüber hinaus sollten Sie sich auch von Ihrem Anschreiben eine Kopie
anfertigen. Notieren Sie sich für jede Bewerbung, was Sie alles mitgeschickt
haben (denken Sie im Anschreiben an die Fußnote "Anlagen"!).
Zusammen mit der Kopie des Anschreibens sollten Sie die ausgeschnittene
Anzeige aufbewahren, damit Sie die Antworten leicht zuordnen können. Notieren
Sie Anrufe der interessierten Firma auf der Kopie.
Kündigung
Hegen Sie die Absicht zu kündigen, lassen Sie sich nicht von Emotionen leiten,
sondern wägen Sie wichtige und unwichtige Gründe ab: Oft gibt der fünfte oder
sechste unwichtige Grund den Ausschlag für eine Entscheidung.
Kündigen Sie niemals ohne neue Stelle. Sie sollten einen Vertrag in der Hand
haben, besonders, wenn Ihre Kündigungsfrist kürzer ist als ein halbes Jahr.
Bedenken Sie auch, dass Ihnen rechtliche und soziale Nachteile entstehen können.
Erkundigen Sie sich bei der Sozialberatung (Betriebsrat) nach zulässigen Kündigungsgründen.
Achten Sie darauf, sich möglichst ungekündigt zu bewerben, und begründen Sie,
wenn Sie bereits ohne Beschäftigung sind, plausibel weshalb.
Sprechen Sie niemals die Drohung aus "wenn Sie nicht ..., dann kündige
ich sofort!"). Und: Überlegen Sie doppelt und dreifach, ob Sie eine
vollzogene Kündigung rückgängig machen, selbst dann, wenn Ihr alter
Arbeitgeber auf die Bedingungen des neuen einschwenkt. Das Klima ist oft
verdorben.
Und schließlich: Kündigen Sie so, dass sich dies auf Ihr Arbeitszeugnis
nicht negativ auswirkt. Beachten Sie auch hier, dass Ihnen zwischen Ende der
Beschäftigung und Bewerbungsphase genügend Zeit bleibt, damit sie das
Arbeitszeugnis in Ihre Bewerbung einbeziehen können.
Kündigungsfrist
Wenn Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, nennen Sie genau Ihre
gesetzliche Kündigungsfrist. Gesetzlich kündbar bedeutet: Das Arbeitsverhältnis
eines Arbeiters oder eines Angestellten kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten
oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist verlängert sich mit der Länge der Betriebszugehörigkeit.
Sie ist wie folgt gestaffelt:
2 Jahre Betriebszugehörigkeit: Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende
eines Kalendermonats 5 Jahre: 2 Monate 8 Jahre: 3 Monate 10 Jahre: 4 Monate 12
Jahre: 5 Monate 15 Jahre: 6 Monate 20 Jahre: 7 Monate)
Bei Vertragsverhandlungen mit einem neuen Arbeitgeber können Sie auch kürzere
und längere Fristen frei vereinbaren. Aber: nicht unter 4 Wochen und immer zum
15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Begründen Sie lange Kündigungsfristen
und deuten Sie Möglichkeiten eines schnelleren Freiwerdens nur an, wenn Sie
wirklich realistische Chancen sehen.
Kündigen Sie vor Ablauf Ihrer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist
oder beginnen Sie schon vorher eine neue Stelle, so begründen Sie dies
plausibel.
Den Zeitpunkt Ihrer Bewerbung sollten Sie so legen, dass mindestens 4-6
Wochen vor dem geplanten Kündigungstermin Zeit bleibt, am bestens 2 Monate.
Beachten Sie auch, dass Sie evtl. erhaltene Vergütungen
(Weihnachtsgratifikation) zurückzahlen müssen.
Kurzbewerbung
Eine Kurzbewerbung besteht aus lediglich aus einem kurzem Anschreiben, einem
knapp gefassten tabellarischen Lebenslauf sowie einem Lichtbild.
Eventuell können Anschreiben und Lebenslauf auf einer Seite Platz finden,
sollten jedoch nicht mehr als 2 Seiten umfassen. Das Lichtbild kleben Sie in die
rechte obere Ecke des Lebenslaufes.
Beachten Sie: Ist eine "ausführliche" oder "vollständige"
Bewerbung gefordert, verärgert Ihre Kurzbewerbung die Personalleitung und
verringert Ihre Chancen.
Auch für die Kurzbewerbung gilt das für das Anschreiben Gesagte. Schreiben
Sie nicht "Ihre Position interessiert mich. Ich erwarte Ihre
Nachricht". Begründen Sie, warum Sie sich bewerben, und stellen Sie Ihre
Qualifikationen für die Stelle dar.
Vermeiden Sie bei einer Kurzbewerbung Mappen und Sichthüllen. Eine
Kurzbewerbung sollte in einen kleinen Briefumschlag passen (C6).
|
L
Layout
Lebenslauf
Lehre Lehrtätigkeit
Leitende
Angestellte Lichtbild
Layout
Hier erhalten Sie allgemeine Tipps
über die formale Gestaltung Ihrer Dokumente. Einige müssen Sie selbst
erstellen, von anderen fertigen Sie saubere Duplikate an.
Selbst erstellen müssen Sie vor allem das Anschreiben und den Lebenslauf. Am
einfachsten haben Sie es natürlich, wenn Sie Ihren PC einsetzen, zumal Sie die
Texte dann auf einem Laserdrucker ausgeben können. Grundsätzlich gilt, ganz
besonders für das Anschreiben: Vermeiden Sie unbedingt den Eindruck einer
Massenaktion! Dieser Hinweis ist deshalb wichtig, weil gerade der Einsatz
komplexer Textverarbeitungssysteme zur standardisierenden Vereinfachung verführt.
Anschreiben und Lebenslauf können Sie auch auf einer gut funktionierenden
Typenradmaschine mit frischem Farbband (am besten einem Karbonband) und sauberem
Typenrad erstellen.
Ob Schreibmaschine oder Computer - wichtig sind folgende Punkte:
1) Gut lesbare Schrift - keinesfalls schnörkelige Schmuckschriften! - in
angemessener Punktgröße.
2) Beschränkung auf zwei Grundschriften, die im Schriftbild miteinander
harmonieren: eine einfache Grotesk-Schrift (ohne Serifen, z. B. Arial) für
Tabellen und Übersichten (9/10 pt), Kopf- und Fußzeilen (8/9 pt), Absender und
Anschriften 10 pt), Betreffszeile (11/12 pt); und eine Times-Schrift (mit
Serifen, z. B. TimesNewRoman) für den Fließtext (11 pt) und alle übrigen
Textteile (10/11 pt).
3) Angemessene, nicht zu enge Buchstaben-, Wort- und Zeilenabstände.
4) Achten Sie besonders beim Lebenslauf auf gleichmäßige Abstände zwischen
Absätzen und Spalten. Machen Sie sich, bevor Sie mit dem Schreiben beginnen,
genaue Gedanken über Struktur, Gliederung und Layout. Bei mehr als zwei Seiten
sollten Sie eine Seitennummerierung vornehmen - achten Sie auch bei der
Paginierung auf ein ansprechendes Layout.
5) Weißes, holzfreies Schreibmaschinenpapier DIN A4 von 100-110g/m² Qualität.
Zeugnisse und Dokumente werden nicht als Originale, sondern in Form
einwandfreier, sauberer Kopien ohne Schatten, Punkte, Streifen, Flecken und
Knicke beigelegt: ungeheftet und ungelocht und nicht in Klarsichtfolien
eingesteckt, in einen Cliphefter in dezenter Farbe.
Lebenslauf
Wichtigster Grundsatz: Ihr Lebenslauf darf keine "Lücken" aufweisen.
Längere Ausfallzeiten also unbedingt begründen - etwa durch Arbeitslosigkeit,
Krankheit, Unfallfolgen. Für "Mängel" in Ihrem Lebenslauf gelten die
gleichen Regeln wie für das Anschreiben (s. a. Sprachstil). Wenn nicht ausdrücklich
anders gefordert, wird der Lebenslauf in tabellarischer Form nach folgendem
Standardschema abgefasst:
1) Persönliche Daten: Name; Anschrift, Ruf- und ggf. Faxnummer;
Geburtsdatum; Geburtsort; Staatsangehörigkeit; Familienstand (verheiratet oder
ledig; nicht: geschieden); Religion (kann auch wegfallen)
2) Schulischer Werdegang: Grundschule (mit Ort); Weiterführende Schule
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule) (mit Ort); Datum Schulabschluss/Allgemeine
Hochschulreife mit Abschlussnote
3) Wehrdienst/Zivildienst
4) Studium: Name und Ort der Universität(en); Schwerpunkte und
Diplomarbeitsthema (gegebenenfalls mit Namen bekannter Dozenten/Professoren);
Geleistete Praktika/Praxisphasen während des Studiums; Ggf. (wiss.) Hilfskraft-
oder Mitarbeiterstellen, wenn sie zum Studienschwerpunkt gehören; Datum Hochschulabschluss, Titel und Gesamtnote (bei Studienabbruch: Vordiplom,
Zwischenprüfung u.ä., ggf. mit Benotung); Postgraduierte Studien,
Austauschstudien, Teilnahme an Konferenzen; Publikationen u. ä. (ggf.
Verzeichnis der Beiträge und Vorträge)
5) Tätigkeiten neben dem Studium: Hilfskraft- und/oder Mitarbeiterstellen
(sofern nicht unter "Studium" erwähnt); Nebentätigkeiten
(Ferienjobs, Volkshochschul- oder sonstige Kurse/Lehrtätigkeiten, Praktika und
Fortbildungen außerhalb des Studiums/Studienschwerpunkts u. ä.);
Autodidaktische Studien (z. B. EDV-Programme, redaktionelle und Lektoratstätigkeiten,
Lernprogramme); Kulturelle/Soziale Aktivitäten (Organisieren von
Konzertveranstaltungen oder Ausstellungen, dramaturgische Tätigkeiten,
Mitarbeit im Gemeinderat, ehrenamtliche Tätigkeiten in Pfarrgemeinde u. ä. -
äußerste Vorsicht bei politischen Tätigkeiten!)
6) Berufspraxis
a) Beruflicher Werdegang mit Abschlüssen (Firma, Abteilung, Aufgaben,
Schwerpunkte, Projekte, Mitgliedschaften in Gremien, berufliche Weiterbildung)
b) Nebenberufliche Tätigkeiten (s. Tätigkeiten neben dem Studium; gegliedert
in "Weitergeführte Nebentätigkeiten" und "Andere Nebentätigkeiten")
7) Berufsnahe/sonstige Kenntnisse: Studien und Sprachaufenthalte (ab 4
Wochen); Gesellschaftliche Funktionen (z. B. im Gemeinderat, in Verbänden u. ä.
- auch hier: Vorsicht bei politischen Funktionen!); Sprachkenntnisse; Besondere
Fähigkeitsausweise (Vorträge auf Kongressen oder Workshops, EDV-Kenntnisse,
Maschinenschreiben mit Angabe der Anschläge/min; angeeignete kaufmännische Fähigkeiten,
soweit sie sich nicht aus der Berufspraxis ergeben bzw. über sie hinausgehen
etc.); Besondere Interessen und Neigungen.
Alle für die Position bedeutsamen Kenntnisse, Erfahrungen und ausgeübten Tätigkeiten
sollten Sie neben der Listung stichwortartig beschreiben. Achten Sie auf Vollständigkeit:
Außerbetriebliche und Nebenberufliche Aktivitäten lassen Eigeninitiative
erkennen und unterstützen Ihre Bewerbung. Aber: Vermeiden Sie den Eindruck,
sich zu verzetteln oder nicht festlegen zu können! Ist Ihr Lebenslauf sehr
umfangreich, stellen Sie den Angaben zur Person eine Seite »Profil«
(tabellarischer Kurzlebenslauf) voran, um eine thematische Gliederung
vorzunehmen.
Segensreich ist ein EDV-gestütztes Textverarbeitungssystem: Sie können so
die Daten problemlos aktualisieren und in den Text automatisch das aktuelle
Datum eindrucken. Falls Sie keine EDV-Anlage besitzen, nehmen Sie mit einem
Schreibbüro Kontakt auf, das Ihre Daten für Sie speichert und aktualisiert,
damit Sie Ihren Lebenslauf nicht immer wieder neu schreiben müssen. Wenn Sie
Ihren Werdegang selbst schreiben, achten Sie auf ein ansprechendes und übersichtliches
Layout.
Und: Vergessen Sie am Schluss nicht Ihre eigenhändige Unterschrift mit Ort
sowie (falls Sie es nicht automatisch eindrucken lassen) Datum.
Lehre
Da eine abgeschlossene Lehre - wie ein abgeschlossenes Studium auch - eine
abgeschlossene Berufsausbildung darstellt, wird sie von Unternehmen aller Größe
und aller Branchen nach wie vor geschätzt. Allerdings hängt die Wertschätzung
einer bestimmten Ausbildung von verschiedenen Faktoren ab. So erleichtert eine
kaufmännische Lehre zwar das Studium der Wirtschaftswissenschaften und
vermittelt Kenntnisse, die man im Falle selbständiger Tätigkeit verwerten
kann.
Die Berufsaussichten sind jedoch abhängig von dem Ausbildungsschwerpunkt (Bürokaufmann,
Industriekaufmann), und das Anfangsgehalt ist im kaufmännischen Bereich im
allgemeinen niedrig.
Einige Branchen, insbesondere Banken, Versicherungen und Handel, legen
allerdings einen besonderen Wert auf eine abgeschlossene Lehre
.
Lehrtätigkeit
Bezüglich ausgeübter Lehrtätigkeit
gilt der Grundsatz, dass sie Ihre Bewerbung nur dann positiv beeinflusst, wenn
sie mit der Position in Zusammenhang steht, auf die Sie sich bewerben. Auch ist
zu berücksichtigen, dass Lehrtätigkeit nicht gleich Lehrtätigkeit ist: Wenn
Sie Kochkurse im autonomen Zentrum Quedlinburg geben, geht von Ihrer Lehrtätigkeit
eine andere Wirkung aus als von Sprachkursen, die Sie an der Volkshochschule
geben. Und wenn Sie sich auf einen Job als Verkäufer bewerben, ist es nicht
unbedingt wichtig (aber auch kein Nachteil), wenn Sie Lehrtätigkeit nachweisen.
Da Ihr neuer Arbeitgeber aus Ihrer Lehrtätigkeit in der Regel schließen
wird, dass Sie reden und formulieren können, ist sie andererseits bei Berufen,
in denen es um Menschen- und Diskussionsführung geht (Marketingleiter,
Projektmanager u. ä.) von nicht zu unterschätzendem Vorteil.
Bedenken Sie aber auch nachteilige Wirkungen, etwa dass Sie als Bewerber für
einen praktischen Beruf als zu theoretisch eingestuft werden, oder dass man Sie
als zu oft zeitlich blockiert und gedanklich abgelenkt einschätzt. Darüber
hinaus schränkt eine anspruchsvolle Lehrtätigkeit Ihre Mobilität erheblich
ein und kann Ihnen eine Außendiensttätigkeit unmöglich machen.
Lehrtätigkeit kann aber in einigen Branchen (Maschinenbau, Chemie, EDV)
Ihrem neuen Arbeitgeber auch Kontaktmöglichkeiten zu Hoch- und Fachschulen
sowie zu freien Wirtschaftsinstituten bieten. Dieser Aspekt wird für Ihre
Bewerbung mit Sicherheit förderlich sein.
Leitende
Angestellte
Auch Mitarbeiter des
gehobenen Managements gehören zu den Leitenden Angestellten. Da es Grenzfälle
in der Unternehmenshierarchie gibt, sind Definitionen des Arbeitsrechts zur Klärung
hilfreich.
Sie sind "Leitende(r) Angestellte(r), wenn Sie
- 1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern des
Betriebes oder eines größeren Betriebsteiles berechtigt sind,
- 2. Generalvollmacht oder Prokura haben,
- 3. im wesentlichen eigenverantwortlich Aufgaben wahrnehmen, die Ihnen
regelmäßig frei von Weisungen wegen deren Bedeutung für den Bestand und
die Entwicklung des Unternehmens im Hinblick auf besondere Erfahrungen und
Kenntnisse übertragen werden.
- 4. Kennzeichnend ist auch, ob Sie sich aufgrund Ihrer Tätigkeit so stark
mit dem Unternehmen identifizieren, dass Sie sich in einem
Interessengegensatz zu den übrigen Angestellten befinden.
Auf Deutsch heißt das: Als Leitende(r) Angestellte(r) haben Sie einen
eigenen Entscheidungsrahmen, führen nicht ausschließlich die
Entscheidungen anderer aus. Das trifft auch auf Stabsfunktionen zu.
Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie weisungsungebunden sind. Aber als
Leitender Angestellter haben Sie Prestigegewinn und werden der
Arbeitgeberseite zugeordnet. Sie dürfen sich Karrierehoffnungen hingeben.
Andererseits verlieren Sie einen Teil des Rechtsschutzes durch das
Betriebsverfassungsgesetz: Sie dürfen nicht an Betriebsratswahlen
teilnehmen und können auch nicht mehr selbst gewählt werden. Ebenso findet
das Kündigungsschutzgesetz nur noch eingeschränkt Anwendung,
Lichtbild
Unterschätzen Sie nie den
Eindruck, den Ihr Foto hinterlässt. Achten Sie deshalb auf eine sorgfältige
Anfertigung und Positionierung. Als wichtigste Regeln gelten:
1) Sie erhalten ein einwandfreies Foto nicht aus dem Automaten, sondern nur
beim Fotografen. Hier sollten Sie auch die Negative deponieren, um bei Bedarf
weitere Abzüge bestellen zu können. Fertigen Sie nach Möglichkeit mehrere
Motive an.
2) Üblich sind Farbfotos, doch lassen sich auch mit professionell
angefertigten Schwarz-Weiß-Bildern hervorragende Ergebnisse erzielen. Das
korrekte Foto ist mindestens 50 mm breit und 62 mm hoch, höchstens jedoch im
Format 60 mal 90 mm.
3) Wählen Sie Kleidung und Aussehen der angestrebten Position entsprechend.
Empfehlenswert ist ein dezentes Lächeln - da Sie Ihr Ansprechpartner nicht
kennt, wirken Sie lächelnd sympathischer, als wenn Sie ernst blicken. Achten
Sie aber darauf, dass es nicht wie ein Grinsen oder aufdringlich wirkt.
4) Ein Brustbild ist besser als ein Ganzfoto. Familienfotos sind in
Deutschland eher unüblich.
5) Da Sie sich selbst am meisten im Spiegel betrachten, lassen Sie bei der
Auswahl des geeignetsten Bildes gute Freunde mitentscheiden, die Ihr Spiegelbild
nicht kennen und Sie so sehen, wie Sie auf dem Foto ausschauen. Hilfreich ist,
wenn Ihr Fotograf über die Möglichkeit des Videoscannings verfügt: Sie können
sich dann im Bildschirm so sehen, wie Sie auf dem Foto erscheinen.
6) Kleben Sie Ihr Foto entweder mittig auf einen leeren A4-Bogen, den Sie vor
den Lebenslauf heften (Deckblatt), oder in die rechte obere Ecke des
Lebenslaufs. Wenn Sie über eine gute Textverarbeitung verfügen, formatieren
Sie um das Bild einen Positionsrahmen.
7) Möchten Sie Ihr Foto mittig auf ein Deckblatt vor den Lebenslauf heften,
sollten Sie das Maximalformat wählen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass Sie sich weder nach rechts noch nach links drehen, Ihrem Sachbearbeiter also
nicht "die kalte Schulter" zeigen.
8) Verzichten Sie auf ein Deckblatt und kleben Ihr Foto in die rechte obere
Ecke des Lebenslaufes, wählen Sie ein Kleinformat. In diesem Fall sollten Sie
sich leicht nach rechts neigen, also Ihrem Betrachter sich von ihm nicht
abwenden.
9) Versehen Sie Ihr Bild auf der Rückseite mit Namen und Anschrift, damit
Ihr Sachbearbeiter, falls es sich löst, Ihr Bild eindeutig zuordnen kann. Damit
Sie Ihr Bild bei Rücksendung der Unterlagen problemlos ablösen und
wiederverwenden können, befestigen Sie es am besten mit beidseitig klebender
Folie oder mit Fixogum.
10) Wie für alle anderen Unterlagen gilt auch hier: Achten Sie auf absolute
Sauberkeit. Weist Ihr Lichtbild Fingerabdrücke, Knicke Klebespuren u. ä. auf:
Nehmen Sie unbedingt ein anderes.
|
M
Mobilität
Multi-Media-Bewerbung
Mobilität
Mobilität bedeutet vor allem
Ihre Bereitschaft zum Umzug. Interessieren Sie sich für die Position in einer
anderen Stadt, so schließt Ihr neuer Arbeitgeber aller Regel auf Ihre Mobilität.
Sie sollten sich also vor jeder Bewerbung folgende Fragen stellen:
1) Welche Bindungen habe ich selbst (Fortbildung, jetziger Arbeitgeber,
Freunde, Verwandte,Vereine) und wie wichtig ist mir ihre Aufrechterhaltung?
2) Welche Bindungen hat mein Partner/meine Partnerin? Welche Bindungen haben
meine Kinder?
3) Welche sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Vorteile habe ich in der
Stadt, in der ich lebe, welche in der Stadt, in der ich künftig lebe?
4) Wann kann ich frühestens aus meinem Mietvertrag aussteigen? Soll ich mein
Haus oder meine Eigentumswohnung vermieten oder verkaufen?
5) Wie ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt in der Stadt, in die ich
umziehe?
Sprechen Sie etwaige Umzugskosten nicht in Ihrem Anschreiben an. Und: Vor
Ablauf der Probezeit ist ein Umzug kaum sinnvoll, weil zu kosten- und
risikoreich. Führen Sie sich die Schwierigkeiten einer Übergangszeit vor
Augen. Bitten Sie Ihren neuen Arbeitgeber nicht zu früh um Hilfe bei der
Wohnungsbeschaffung.
Grundsätzlich gilt: Wegen 100,- oder 200,- DM mehr sollten Sie nicht die
Stadt wechseln. Es sollten gewichtigere Gründe vorliegen (mehr dazu unter
"Berufswechsel").
Multi-Media-Bewerbung
Eine besondere Form der Bewerbung ist die Multi-Media-Bewerbung. Hier
verschicken Sie Ihre Unterlagen nicht in Papierform sondern auf digitalen
Medien, also auf CD-Rom, auf Diskette oder auf Video.
Die Meinungen über die Wirkung sind geteilt. Auf jeden Fall vermittelt sie, dass
Sie bereit sind, neue Wege zu gehen und technische Errungenschaften kreativ
zu nutzen.
Allerdings macht Ihre Bewerbung den Personalabteilungen mehr Arbeit als die
Standardbewerbung in Papierform. Häufig begegnet man dieser Bewerbungsform mit
Angst vor Viren (Diskette, CD-Rom), oder dass auf den Datenträgern im Grunde
auch nichts anderes enthalten ist (sein darf), wie in Bewerbungen in
schriftlicher Form. Auch ist zu berücksichtigen, dass ihre Wirkung in den
einzelnen Branchen weit unterschiedlicher ist als die herkömmliche
Bewerbungsform. Ihr Einsatz will also gut überlegt sein.
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N
Nachfassen
Nebenabreden
Nachfassen
Mit der Absendung Ihrer
Unterlagen haben Sie nun ein beträchtliches Stück Weges zum Erfolg zurückgelegt.
Nun beginnt das bange Warten, um so mehr, je lieber Sie den Job hätten, auf den
Sie sich beworben haben. Sie sollten aber auch diese Zeit nicht ungenutzt
verstreichen lassen. Zunächst einmal gilt: "Nicht kleckern, klotzen!"
Sichten Sie weiter den Stellenmarkt und bewerben Sie sich auf weitere für Sie
interessante Angebote.
Aber: Vergessen Sie nicht Ihre bereits "in die weite Welt entlassenen
Kinder"! Haben Sie innerhalb einer Frist von etwa 3-4 Wochen noch keine
Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten, sollten Sie "nachfassen", d. h.,
Ihr Interesse an der Position noch einmal bekunden, indem Sie sich bei dem
Unternehmen nach dem Stand des Bewerbungsverfahrens erkundigen.
Unterschätzen Sie nicht den Faktor »Intuition«, der trotz der Vielzahl von
Ausleseverfahren in den Unternehmen noch immer eine große Rolle spielt. Gehörte
Ihre Bewerbung zu denen, die sofort ausgesiebt wurden, erhalten Sie die
Unterlagen meist sehr schnell mit einer Standardabsage zurück. Wurden Sie in
die engere Wahl genommen, bringt das ein persönlich gehaltenes Schreiben zum
Ausdruck, verbunden mit dem Ratschlag, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal
eine Bewerbung abzuschicken, oder man bietet Ihnen eine andere Position im
Betrieb an. Gratuliert man Ihnen zu einer persönlichen Einladung, so gehören
Sie zu den 4-8 Glücklichen, die in das engere Auswahlverfahren einbezogen
wurden.
Auch nach einem Vorstellungsgespräch können Sie mit einem "Nachfassbrief"
noch einmal zum Ausdruck bringen, was Sie motiviert und was Sie für diesen
Arbeitsplatz qualifiziert. Allerdings sollten Sie sich ausschließlich auf das
Vorstellungsgespräch beziehen und nicht etwa Sachen wiederholen, die Sie
bereits in Ihrem Bewerbungsschreiben erzählt haben. Auch Einwände, die im
Verlauf des Gesprächs vielleicht aufgetreten sind, können Sie durch einen gut
formulierten Nachfassbrief entkräften und Ihr Bewerbungsvorhaben noch einmal
einen großen Schritt nach vorne bringen.
Ihr Nachfassbrief sollte nicht länger als eine Seite sein - es soll der
Eindruck vermieden werden, Sie wollten das Gespräch zurücknehmen oder hätten
hier grundsätzlich nicht alles gesagt oder etwas verschwiegen. Und: Beziehen
Sie sich in jedem Fall positiv auf das Gespräch und vermeiden Sie den Eindruck,
Sie wollten Druck machen oder um eine positive Entscheidung betteln., falls Sie
wirklich etwas zu bieten haben.
Nebenabreden
Je nach Beschäftigungsverhältnis und Branche enthält der Arbeitsvertrag noch
eine Vielzahl von Punkten, die nicht tarifrechtlich notwendig sind, aber zusätzliche
Vergünstigungen und Vergütungen sowie Verpflichtungen und Abgaben darstellen.
Dies sind, neben Prämien- und Tantiemen, vor allem Umzugskosten, Aus- und
Fortbildungskosten und eine Entschädigung bei vorzeitiger Beendigung des
Arbeitsverhältnisses.
Da diese Regelungen mit Ihrer Unterschrift den rechtlichen Status eines
Vertrages genießen, können Zuwiderhandlungen unter Vertragsstrafe gestellt
werden. Eine solche Option muss aber ausdrücklich und schriftlich vereinbart
und das entsprechende Vergehen vertraglich genau definiert werden. (siehe auch
Arbeitsvertrag)
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O
Online
bewerben: So geht's
Online
bewerben: So geht's
Die Arbeitsvermittlung
via Internet boomt: Branchenkenner sagen voraus, dass in den nächsten Jahren
jeder dritte Arbeitsplatz online vermittelt wird.
Was steht
in einer Online-Bewerbung?
Wichtigste Regel
Fassen sie sich kurz.
Online-Bewerbungen sollten
einfach strukturiert, präzise und knackig sein.
In der Kürze liegt Ihre
Zukunft
- Erwähnen sie nur das Wichtigste.
- Nehmen Sie direkten Bezug auf eine bestimmte Stellenanzeige. (Wenn
vorhanden mit Nummer, ansonsten URL)
- Erwähnen sie nur die wesentlichen persönlichen Daten wie Alter,
Ausbildung. Berufserfahrung und derzeitige Position.
- Beschreiben sie kurz, ob sie das Anforderungsprofil der angebotenen
Stelle ausfüllen können.
- Bitten Sie um Rückmeldung per E-Mail
- Verweisen sie auf ihre ausführliche, schriftliche Bewerbung.
Was steht
nicht in einer Online-Bewerbung?
- Lebenslauf, Schulzeugnisse, Arbeitszeugnisse oder gar Bilder haben in
einer Online-Bewerbung nichts zu suchen. Diese Dinge gehören in eine ordentliche
Bewerbungsmappe und sollten per Snail-Mail (Briefpost) verschickt
werden.
- Hängen sie keine Dokumente (Attachements) an ihre Mail an. Im
Zweifelsfalle wird niemand in der Lage sein, diese Anhänge zu lesen,
weil die entsprechende Software nicht vorhanden ist.
- E-Mails sind kein orthographiefreier Raum. Alle formalen
Anforderungen, denen eine klassische Bewerbung unterliegt, sollten, soweit
dies möglich ist, auch in einer digitalen Bewerbung umgesetzt werden.
Fahren
Sie zweigleisig
Famous last words
"Eine schriftliche
Bewerbung folgt": So sollte der Schluss-Satz Ihres E-Mails lauten. Schicken
Sie also auf dem Postwege eine ausführliche Bewerbungsmappe, die
Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse enthält. Denken sie daran, dass sie möglichst
alle Regeln der klassischen Bewerbung beachten.
Keine E-Mail kann eine gut gemachte Bewerbungsmappe ersetzen. Nehmen
Sie im Anschreiben auf jeden Fall Bezug auf Ihre Online-Bewerbung bzw. auf die
bereits abgeschickte E-Mail.
Markt mit Zukunft
Schon jetzt werden im Bereich
Informationstechnologie mehr Mitarbeiter via Internet als über traditionelle
Stellenanzeigen rekrutiert. Andere Branchen ziehen nach: Firmen, Verbände,
Universitäten, Headhunter und natürlich das Arbeitsamt selbst drängen mit
Stellenanzeigen auf den Online-Markt.
Sind Sie innovativ?
Auch Stellensuchende müssen sich umstellen. Wer heute noch die gute alte
Bewerbungsmappe an eine Firma schickt, kommt häufig zu spät und ist zudem
meist schlecht vorbereitet. Clevere Bewerber nutzen die Internetpräsentation
potentieller Arbeitgeber, um sich über die freie Stelle und das Unternehmen
selbst ausführlich zu informieren. Wem die angebotene Stelle zusagt, kann dann
binnen weniger Minuten eine Bewerbung auf den Computer des Personalchefs
schicken. Zudem gelten Online-Bewerber als innovativ, selbstständig und voller
Eigeninitiative.
|
P
Parteizugehörigkeit
Personalakte
Personalberatung Persönlichkeitsprofil
Position Postfach
Praktika,
Prüfungen, Testate Private
Arbeitsvermittlung Probezeit
Parteizugehörigkeit
Eines der heißesten Eisen,
die Sie anfassen können. Unbedingt weglassen, es sei denn, Sie bewerben sich
auf eine Stelle bei einer Partei.
Personalakte
Die meisten Unternehmen führen
über alle ihre Mitarbeiter sogenannte Personalakten. Hierin sind alle
Informationen enthalten, die über den betreffenden Mitarbeiter/die betreffende
Mitarbeiterin gesammelt wurden/werden. Neben den Stammdaten und den aus den
eingereichten Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf) hervorgehenden Angaben sind dies
alle gesammelten Daten über Ihre berufliche und persönliche Entwicklung sowie
Einschätzungen der Entwicklung Ihrer Fähigkeiten.
Was Sie sich merken sollten ist, dass das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVg)
Ihnen erlaubt, dass Sie Ihre Personalakte einsehen dürfen und dass Geheimakten
ohne Ihr Wissen verboten sind. Neben der Hauptakte, die vor allem berufs-,
firmen- und positionsbezogene Daten enthält, besteht eine Personalakte auch aus
Nebenakten mit Urlaubs- und Krankheitsstatistiken. Auch, wenn das BetrVg nicht
ausdrücklich vorschreibt, dass Personalakten geführt werden müssen, sollten
Sie davon ausgehen, dass zumindest Ihre Stammdaten irgendwo abgelegt oder
eingespeichert sind.
Eine gut gegliederte Personalakte enthält: Den Personalstammbogen,
Korrespondenz(en) mit dem Mitarbeiter, Beurteilungen, Zeugnisse, Lebenslauf und
Lichtbild. In den meisten Fällen enthält sie auch den Bewerbungsfragebogen,
Tests, sowie Notizen über Ihre Berufs- und Arbeitsauffassung und Ihr
Krankheits- und Urlaubsverhalten.
Das Unternehmen muss alle Mitarbeiter darüber informieren, wo und wann sie
Einsicht in ihre Personalakte nehmen können (Sprechstundenzeiten). Ein
vorgeschriebener Zeitrahmen (feste Tageszeiten, Drei-Monats-Rhythmus o ä.)
besteht nicht und ist der Praxis der Unternehmen überlassen.
Verboten ist das unbefugte Herausnehmen und Entwenden von Unterlagen.
Umstritten ist auch, ob Sie sich Kopien machen dürfen. Da nachträgliche
Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis aber missverständlich werden können, wird
man Ihnen aber erlauben, dass Sie sich Notizen machen. Daraus erhellt, dass Sie
während des Studiums Ihrer Akte nicht allein sein werden, da Sie die Unterlagen
nur im Beisein eines Mitarbeiters der Personalabteilung einsehen dürfen.
Außer Ihnen darf Einblick in Ihre Personalakte nehmen: Ihr direkter
Vorgesetzter, der Firmeninhaber und der/die Geschäftsführer. Ihre
Arbeitskollegen oder Kollegen anderer Abteilungen, auch Leitende anderer
Abteilungen, dürfen dies nicht. Und: Vom Einblicksrecht in Ihre Akte
ausgeschlossen sind Sie, wenn Sie selbst Leitender Angestellter sind. Jedoch
sollten verständige Arbeitgeber mit sich reden lassen und ihren Leitenden
Angestellten, die ja zu den Führungskräften des Unternehmens gehören, in
dieser Sache die gleichen Rechte einräumen, um zu verhindern, dass Böses
vermutet wird.
Alle negativen Daten und Informationen sind nach einem Zeitraum von spätestens
fünf Jahren aus der Personalakte zu entfernen. Die Akten ausgeschiedener
Mitarbeiter müssen einige Zeit aufgehoben werden. Als Bewerber ist das für Sie
wichtig, wenn Sie verspätet ein Zeugnis anfordern müssen.
Personalberatung
Die meisten Personalberatungsfirmen arbeiten im Auftrag von Unternehmen, d. h.
sie wickeln die Personalsuche für Mitarbeiter suchende Unternehmen ab. Meist
stellt die Personalberatung nur ihre Logistik zur Verfügung, während die
Bewerbungen selbst vollständig von den Unternehmen bearbeitet werden. Oft
betreuen diese Firmen aber den gesamten Bewerbungs- und Auswahlprozess - dann
haben sie einen Überblick über zu besetzende Stellen oder Stellenprofile, weil
sie die Vorauswahl der interessanten Kandidaten treffen und die Gesprächstermine
organisieren. In der Regel sind sie dann auch bei den Vorstellungsterminen
anwesend.
Auch, weil die Beratungsunternehmen zunehmend bemüht sind, den Unternehmen
potentielle Nachwuchskräfte "mit dem gewissen Etwas" zu präsentieren,
wenden sie sich zunehmend auch an Stellensuchende. (Nicht nur) im Rahmen Ihrer
Selbstanalyse kann sich eine Kontaktaufnahme mit einer solchen Firma für Sie
lohnen: Hier besteht die Möglichkeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen mit der
Wirklichkeit zu konfrontieren und durch professionelle Hilfe zu für Sie
realistischen Berufsabsichten zu kommen.
Persönlichkeitsprofil
Herauszufinden, wo Ihre Stärken liegen und worin bestehen Ihre Schwächen
bestehen, ist für die Entscheidung für einen Beruf von grundlegender
Bedeutung. Nur wenn Sie wissen, wer Sie sind, können Sie in Erfahrung bringen,
in welchen Arbeitsweisen und Arbeitsumgebungen Sie sich am wohlsten fühlen und
welcher Beruf für Sie am geeignetsten ist.
1) Stellen Sie sich zunächst folgende Fragen: Sind Sie ein exzellenter
Fachmann auf einem bestimmten Spezialgebiet? Oder neigen Sie eher zum
Generalisten mit gediegenem Grundwissen aus vielen Wissensfeldern? Sind Sie eher
der Tüftler, der nach neuen Wegen sucht, oder der Pragmatiker, der das
Bestehende zu vervollkommnen und auszubauen trachtet? Neigen Sie dazu, sich
einer Sache intensiv zu widmen? Oder fühlen Sie sich in ständig wechselnden
Aufgaben und Tätigkeitsfeldern wohler? Ist Ihr Wahlspruch "Probleme sind
dazu da, ausgeräumt zu werden"? Oder sind Sie eher der Ansicht,
"Probleme müssen unbedingt vermieden werden"?
2) Fragen Sie weiter: Besitzen Sie ausgeprägte Führungsqualitäten oder
neigt Ihre Kreativität eher zur Verwirklichung fest umrissener Vorgaben? Wie
hoch sind Ihre Eigenmotivation und Ihre analytischen Fähigkeiten? Sind Sie ein
eher kontaktfreudiger Mensch oder warten Sie, bis andere auf Sie zugehen?
Arbeiten Sie lieber mit anderen zusammen oder lassen Sie sich ungern in Ihre
Arbeit hineinreden?
3) Ordnen Sie nun in einem dritten Schritt die Antworten einander zu und
finden anhand dieses Persönlichkeitsprofils Ihre grundsätzlichen Wünsche und
Anforderungen an einen künftigen Beruf heraus: Interessiert Sie ein kaufmännischer
oder ein eher schöpferischer Beruf? Soll er in leitender oder in ausübender
Position sein? Möchten Sie im Team oder lieber alleine arbeiten? Wünschen Sie
eine bestimmte, gleichbleibende Tätigkeit oder verwirklichen Sie lieber
einzelne Projekte?
Mit Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen schaffen Sie entscheidende
Voraussetzungen für die Berufswahl.
Position
Überlegen Sie sich genau,
ob die in der Anzeige ausgeschriebene Position zu Ihnen passt. Analysieren Sie
den ganzen Anzeigetext, greifen Sie nicht nur ein Reizwort auf. Faustregel: Mehr
als 50% des Stellenprofils der Anzeige sollte Ihnen zusagen. Hilfreich ist es
deshalb, dass Sie sich selber ein Stellengesuch formulieren und mit dem der
Anzeige vergleichen.
Da ein Unternehmen in der Regel mehrere Anzeigen auf unterschiedliche Stellen
aufgegeben hat, empfiehlt es sich, die Position, auf die Sie sich bewerben, in
Ihrem Anschreiben optisch hervorzuheben (z.B. durch Einrücken oder Fetten). Und
wandeln Sie die Positionsbezeichnung vor allen Dingen nicht ab. Wenn ein
Unternehmen einen "Betreuer unserer gewerblichen Kunden" sucht, machen
Sie daraus nicht einen "Kundenberater".
Postfach
Die Postfachnummer eines Unternehmens sollten Sie immer angeben, weil die
Postfach-Zustellung Ihre Bewerbung beschleunigt. Beachten Sie aber unbedingt, dass
Postfächer andere Postleitzahlen haben als die Straßen.
Ist Ihre Bewerbung allerdings entgegen unserer Hinweise (s. Bewerbungsmappe,
und Arbeitsproben) sehr umfangreich ausgefallen, schicken Sie sie möglichst
nicht an die Postfachadresse, weil sie wahrscheinlich nicht hineinpasst (und
also zu Ihnen zurückkommt) oder geknickt werden muss (also beschädigt werden
kann). Auch, wenn Sie Ihre Bewerbung per Eilbote oder als Einschreiben (mit oder
ohne Rückantwort) absenden: Niemals an das Postfach, sondern immer an die Straße.
Ihr eigenes Postfach sollten Sie allerdings immer zusammen der Anschrift
Ihrer Straße angeben, niemals alleine.
Praktika,
Prüfungen, Testate
Grundregel: Alle Prüfungen, Testate u. ä. im Lebenslauf aufführen.
Hier einige Hinweise:
1. Nur die Abschlussprüfungen der Schulausbildung (Hauptschule oder Mittlere
Reife oder Abitur; nicht die Grundschule) und von Hoch- und Fachschulen immer
erwähnen.
2. Zwischenprüfungen nur nennen, wenn Sie sich vor dem Examen oder mit
abgebrochenem Studium bewerben.
3. Praxisprüfungen und Praktika nur aufführen, wenn sie zur
ausgeschriebenen Position passen, dann aber vollständig. Kuriositäten
vermeiden (eine Fachprüfung zum Forstmeister sollten Sie zum Beispiel bei der
angestrebten Position "Leiter der Verkaufsabteilung" nicht angeben).
Gleiches gilt für Fortbildungen und sonstige Nachweise von Berufspraxis.
4. Aber: Lücken Ihres Lebenslaufes sollten Sie mit solchen Praxisnachweisen
schließen. Hierzu zählen auch Besuche von Fachkonferenzen, Tagungen, Messen u.
ä.
5. Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind, erwähnen Sie auch diesen
nur, wenn er zur ausgeschriebenen Stelle passt. Nennen Sie den Zeitpunkt der Prüfung(en)
und die Klasse(n), in denen Sie die Fahrerlaubnis besitzen.
6. Alle Prüfungen und Praktika durch Zeugnisse belegen (s. Bewerbungsmappe).
Private
Arbeitsvermittlung
Seit mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) 1994 das staatliche
Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit aufgehoben wurde, haben sich
eine Reihe von privaten Arbeitsvermittlern auf dem Arbeitsmarkt etabliert.
Allerdings ist deren Vermittlungsrate laut Angaben der Bundesanstalt für Arbeit
sehr gering.
Im Gegensatz zur Personalberatung kann bei der Privaten Arbeitsvermittlung
auch der Bewerber als "Auftraggeber" agieren. Das Gesetz schreibt vor,
dass ein Stellengesuch kostenfrei zu sein hat.
Die stärkste Marktposition nehmen die Zeitarbeitsvermittler ein, dabei
werden überwiegend Bürokräfte, Sachbearbeiter, und Dienstleistungspersonal für
Unternehmen gesucht. Da Service und Qualität der Arbeitsvermittler stark
differieren, empfiehlt sich auch hier kritisches Vergleichen.
Wenn Sie sich über eine private Agentur bewerben wollen, sollten Sie
folgende Hinweise beachten:
1. Achten Sie darauf, dass Ihre Qualifikationen in das Berufsprofil der
Agentur passen. Als Musiklehrer sind Sie in einer Kartei für Sachbearbeiter
schlecht aufgehoben.
2. Nehmen Sie das Serviceangebot der Arbeitsvermittler in Anspruch: Hilfe bei
Zusammenstellung und Gestaltung der Bewerbungsunterlagen, Chancenanalyse,
Testvorbereitung, EDV-Schulung usw.
3. Prüfen Sie, ob die Arbeitsvermittlung mit dem Arbeitsamt zusammenarbeitet
oder ob sie "wild" agiert. Meiden Sie "Wilde" Agenturen.
4. Merken Sie sich: Vermittlungsgebühren müssen nicht Sie zahlen, sondern
das Unternehmen, das Sie einstellt.
Probezeit
Da - wie im täglichen Leben - niemand gerne "die Katze im Sack"
kaufen möchte, sehen die meisten (unbefristeten) Arbeitsverhältnisse zu Beginn
eine Probezeit vor. Hier soll zum einen Ihre Arbeits- und Integrationsfähigkeit
"auf die Probe" gestellt, zum anderen können Sie überprüfen, ob
Ihre Erfahrungen mit dem Arbeitsplatz mit Ihren Vorstellungen übereinstimmen.
Das macht eine Probezeit, innerhalb derer das Arbeitsverhältnis jederzeit und
unkompliziert beendet werden kann, für beide Seiten grundsätzlich sinnvoll.
§622 BGB sieht für die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses,
auch dann, wenn nicht ausdrücklich als Probezeit vereinbart, eine Kündigungsfrist
von zwei Wochen vor. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen können wohl längere,
nicht aber kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.
> Die Dauer der Probezeit ist nicht näher festgelegt. Im allgemeinen beträgt
sie drei Monate, es kann aber auch sechs Monate vereinbart werden. In der Regel
erfolgt nach der Probezeit die erste Gehaltsanhebung, was Sie bei der
Formulierung Ihres Gehaltswunsches berücksichtigen sollten.
|
R
Referenzen
Referenzen
Referenzen sind bei erster
Kontaktaufnahme und in der schriftlichen Bewerbung nur dann wichtig, wenn Sie
als Freier Mitarbeiter (also als selbständig Tätiger) keine Arbeitszeugnisse
vorweisen können. Dann sollten Sie allerdings alle Tätigkeiten, die die
geforderte Berufspraxis nachweisen, durch Referenzen belegen. Sonst reichen
maximal drei Referenzen.
Referenzgeber können Personen sein, die Auskünfte über Ihre persönlichen
Eigenschaften geben können, oder Personen, die in der Lage sind, Ihre
fachlichen Fähigkeiten einzuschätzen und zu beurteilen. Geben Sie bei den
Adressen Ihrer Referenzen immer die Telefonnummern an: Sowohl die
Personalleitung wie auch befragte Referenzgeber scheuen sich vor langen Briefen.
Zudem lässt sich aus einer telefonischen Äußerung mehr heraushören.
Wichtig: Überstrapazieren Sie Ihre Referenzen nicht, denn Sie können sich
nicht sicher sein, dass Ihr Referenzgeber nach der 20. Auskunft noch das Gleiche
sagt und genauso positiv gestimmt ist wie bei der ersten Auskunft. Vor allem Sie
selbst aber sollten dem Adressaten Ihrer Bewerbung glaubwürdig erscheinen und
durch Ihre berufliche oder gesellschaftliche Stellung Vertrauen und Kompetenz
vermitteln, vor allem auch deshalb, dass Sie damit rechnen müssen, dass die
angegebenen Personen gar nicht befragt werden.
Merken Sie sich vor allem: "Präparierte" Referenzen sind leicht zu
durchschauen! Und: Verwenden Sie nach Möglichkeit keine schriftlichen
Referenzen, erst recht nicht, wenn sie älter als fünf Jahre sind.
Der Referenzpflicht genügen Ihre früheren Arbeitgeber schon durch Hinweis
auf geschriebene Zeugnisse. Alle Aussagen früherer Arbeitgeber müssen
wahrheitsgemäß sein, auch wenn diese nicht positiv sind.
Geben Sie niemals Verwandte und Verstorbene als Referenzgeber an, ebenso wenig
wie Ihre Schullehrer oder den Bundeskanzler.
Rücksendung
Ihre Berwerbungsunterlagen sind
aus rechtlicher Sicht Ihr Eigentum. Wenn also keine Einladung zur Vorstellung
erfolgt, werden Ihnen die Unterlagen üblicherweise mit einer kurzen Erklärung
zurückgesendet.
Haben Sie nach 6 Wochen weder eine Reaktion auf Ihre Bewerbung noch Ihre
Unterlagen zurück erhalten, dann sollten Sie telefonisch nachfassen (s.
Nachfassen). Da Sie angesichts der langen Bearbeitungszeit unter Umständen in
die engere Wahl gekommen sind, sollten Sie die Frage, ob Ihre Unterlagen überhaupt
eingegangen sind, höchst diplomatisch stellen, um keinen zu defensiven Eindruck
zu hinterlassen.
Auf keinen Fall sollten Sie schon in Ihrem Anschreiben erwähnen, dass Sie
die ordnungsgemäße Rücksendung Ihrer Unterlagen erwarten. Wenn Ihre
Unterlagen geknickt oder fehlerhaft zurückkommen oder Ihr Foto fehlen sollte,
nehmen Sie das nicht tragisch: Es spricht dafür, dass Ihre Unterlagen studiert
worden sind und Ihnen nicht unbesehen zurückgesendet wurden. Wichtig: Ersetzen
Sie alle auch noch so leicht beschädigten Unterlagen sofort, bevor Sie sie
weiter verwenden.
Aber: Erhalten Sie Ihre sorgfältig in Sichthüllen zusammengeheftete
Bewerbung als lose Blattsammlung zurück, dann ist das ebenso Schlamperei, wie
wenn an Ihren Zeugnissen Randbemerkungen und Unterstreichungen vorgenommen
wurden. Beschweren Sie sich bei der Personalabteilung oder der Personalberatung
und stellen Sie Ihre Kosten in Rechnung. Wägen Sie aber den Aufwand und das zu
erwartende Ergebnis Ihrer Reklamation ab.
Bei Chiffrebewerbungen funktioniert die Rücksendung allerdings nicht immer.
Wenn Sie nach sechs Wochen keine Reaktion auf Ihre Bewerbung erhalten haben,
reklamieren Sie über die Zeitung Ihre Unterlagen oder ziehen Sie die Bewerbung
zurück. Erhalten Sie auch darauf keine Antwort, können Sie über die Zeitung
die Herausgabe der Unterlagen einklagen.
|
S
Staatsangehörigkeit
Schriftliche
Bewerbung Schweigepflicht
Schwindeln Selbständigkeit
Selbstanalyse Sprachstil
Stellenanzeige
Stellenanfrage
(telefonisch) Stellenmarkt
Studienabbruch Studium
Staatsangehörigkeit
Ein Muss bei ausländischen
Bewerbung; entbehrlich bei Einheimischen, es sei denn, Sie bewerben sich auf
eine Stelle im Ausland.
Schriftliche
Bewerbung
Mit einer gelungenen Bewerbung
dokumentieren Sie, dass Sie andere Aufgaben ebenso gut lösen können, ob Sie
einen Blick für das Wesentliche besitzen und dass Sie Ihre Äußerungen klar,
geordnet und übersichtlich darlegen können.
Die schriftliche (auch: ausführliche) Bewerbung besteht im allgemeinen aus
einem Anschreiben, in dem Sie auf ein konkretes Angebot aus dem Stellenmarkt
bezugnehmen und anhand der Stellenbeschreibung begründen, warum Sie für diese
Stelle besonders geeignet sind; Ihrem Lichtbild, Ihrem Lebenslauf sowie den
Nachweisen Ihrer Ausbildung und Qualifikationen (Zeugnisse). Erscheint es Ihnen
für die gewünschte Position sinnvoll, ergänzen Sie diese Dokumente durch
Arbeitsproben und Nachweise über Zusatzqualifikationen Nur, wenn ausdrücklich
gefordert, fügen Sie Referenzen und Handschriftenproben bei.
Den Lebenslauf mit Lichtbild und die Zeugnisse und Dokumente stellen Sie zu
einer Bewerbungsmappe zusammen, das Anschreiben fügen Sie lose bei.
Schweigepflicht
Da Sie insbesondere im Vorstellungsgespräch, aber auch in Ihrem künftigen
Arbeitsverhältnis eingehend über Ihr(e) früheren/-es Beschäftigungsverhältniss(e)
befragt werden, hier eine Zusammenstellung von diffizilen Themen, die Sie unter
Umständen in Schwierigkeiten bringen können, wenn Sie zu ausführlich oder überhaupt
Antwort geben.
Grundsätzlich ist äußerste Vorsicht geboten bei allen Angaben über Ihre(n)
frühere(n)/bisherigen Arbeitgeber. Auch die Gründe für Ihren Berufswechsel
sollten Sie mit äußerster Sorgfalt behandeln. Bedenken Sie, daß negative
Aussagen für Sie gerichtliche Konsequenzen wegen Rufschädigung haben können -
zumal sie Ihren neuen Arbeitgeber nicht sonderlich beeindrucken werden.
Insbesondere für Beschäftigte in sensiblen Branchen (Bank- und
Medizinwesen, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien u. ä.) sollten sich zurückhalten,
was vertrauliche Angaben betrifft (Schweigepflicht) Das gilt im übrigen auch für
den Familien- und Freundeskreis.
Absolut betriebsintern bleiben müssen auch Informationen, die die
finanzielle Situation Ihres Arbeitgebers betreffen, Patententwicklungen oder
geheime Projekte. Das gilt im übrigen auch für alle Punkte, die im
Arbeitsvertrag ausdrücklich mit Schweigepflicht belegt sind, kann also auch das
Gehalt oder sonstige Vergütungen betreffen.
Nicht nur für Ihr Vorstellungsgespräch, sondern auch für Ihr neues Beschäftigungsverhältnis
gilt: Wenn Sie betriebliche Interna weitergeben, müssen Sie mit einer Abmahnung
oder Kündigung rechnen. Insbesondere alles, was potentiellen Kunden,
Zulieferern oder der Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil verschafft, hat intern
zu bleiben - Sie können sogar auf Schadensersatz verklagt werden.
Schließlich lernen Sie aus dem Fall Lopez, dass die Mitnahme von Know-how,
Projektplänen und Entwicklungsdaten von einem Unternehmen in ein anderes nicht
gestattet ist: Absolute Grundregel ist, dass die Schweigepflicht auch bei einem
endgültigen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber nicht erlischt.
Schwindeln
Vor allem während des Vorstellungsgesprächs werden Sie zu allen möglichen und
unmöglichen Punkten in Ihrem Lebenslauf befragt werden. Hier kommt es darauf
an, dass Sie alle Fragen gelöst und unverkrampft parieren, auch dann, wenn Sie
sich in Verlegenheit gebracht fühlen. Dabei gibt es erlaubte und unerlaubte
Fragen, auf die Sie entsprechend entweder wahrheitsgemäß antworten müssen,
die Sie ablehnen, oder bei denen Sie schwindeln können.
Ihr Gesprächspartner darf grundsätzlich Fragen zu allen Bereichen stellen,
die wichtig sind für die Entscheidung, Sie eingestellt werden. Entsprechend müssen
Sie auf diese Fragen wahrheitsgemäß antworten, da die Aufdeckung des Betruges
einen Kündigungsgrund darstellt. Es sind dies alle Fragen zum beruflichen
Werdegang mit Angabe der früheren Arbeitgeber, zu Zeugnissen und Prüfungsnoten,
zu Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit Schwerbehinderten, zu Wehr- und
Zivildienstzeiten, zu Lohnpfändungen während Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses
(nicht zu früheren), zum Gesundheitszustand, soweit er für das neue Beschäftigungsverhältnis
von Bedeutung ist. Auch die Frage, ob ein Wettbewerbsverbot aus einem früheren
Arbeitsverhältnis besteht, oder Fragen zu Vorstrafen, soweit sie für den
angestrebten Arbeitsplatz von Bedeutung sind, müssen wahrheitsgemäß
beantwortet werden.
Selbständigkeit
Der Boom hält an: Immer mehr Angestellte geben ihre wohldotierten und sicheren
Jobs auf, um ihre eigene Firma zu gründen. Aber auch für Jobsuchende kann aus
verschiedensten Gründen Selbständigkeit eine gute Alternative sein (siehe auch
).
Selbständigkeit sollten Sie mindestens genauso gründlich vorbereiten wie
Ihre Bewerbung.
Prüfen Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen:
1.) Wie alt und vor allem wie risikobereit sind Sie? Wie ist Ihre familiäre
Situation? In welchen persönlichen, sozialen und materiellen Abhängigkeiten
stehen Sie? Wie ist Ihr Ausbildungsstand, wie sind Ihre beruflichen
Qualifikationen und Fähigkeiten? Haben Sie eine Produkt- oder
Dienstleistungsidee? Wie hoch ist Ihr Startkapital? Gibt es staatliche oder
private Förderungsmittel für eine Neugründung? Unterstützt Ihre Bank Ihre Pläne
zur Selbständigkeit? Sind Sie bereit für unternehmerisches Wagnis, und können
Sie es sich leisten?
2.) Betreiben Sie Marktforschung, um sich einen Überblick über die
Konkurrenz zu verschaffen. Sprechen Sie mit verschiedenen Personen Ihres
Vertrauens über Ihre Idee (Rechtsanwalt, Kundenberater der Bank, Gründungsberater).
Seien Sie sich aber bewusst, dass unternehmerischer Mut und berufliche
Qualifikation allein noch kein Garant für langfristigen Erfolg sind.
Selbstanalyse
Finden Sie heraus, welches Ihre Vorlieben sind und wogegen Sie eher Abneigungen
haben. Daran richten Sie Ihre Berufswahl und Ihren Berufsweg aus. Ihre persönlichen
und beruflichen Ziele können Sie langfristig am besten in einer Stellung
verwirklichen, die Ihrer persönlichen Einstellung entspricht und Tätigkeitsfelder
umfasst, in denen Sie Ihre Wertvorstellungen umfassend einbringen und
konstruktiv umsetzen können.
Prüfen Sie Ihren Persönlichkeitstyp und finden Sie Ihre Persönlichkeitsmerkmale
heraus, um anhand dieses Persönlichkeitsprofils Ihre Wünsche und Anforderungen
an einen künftigen Beruf festzustellen.
Nehmen Sie sich für Ihre Selbstanalyse Zeit, setzen Sie sich nicht unter
Druck und stellen Sie das Ergebnis auf den Prüfstand: Besprechen Sie Ihre
beruflichen Ziele und Vorstellungen mit Freunden, Partnern und Bekannten, und
suchen Sie Gesprächspartner, die Ihnen auch dann offen ihre Meinung sagen, wenn
das für Sie mit unangenehmen Überraschungen verbunden sein könnte. Wenn es
Ihre Finanzlage zulässt, wenden Sie sich z. B. an eine Personalberatung, sofern
sie ihre Dienste auch Privatpersonen anbietet. Nutzen Sie auch die Informationsmöglichkeiten
im Stellen- und Informationsservice Ihres Arbeitsamtes.
Versuchen Sie, Ihre Gespräche und Beratungen konkret und zielorientiert zu führen
- allgemein bleibende, ergebnislose Unterhaltungen bringen Sie nicht weiter.
Und: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Fachzeitschriften und Literatur
zu Ihren Berufsabsichten.
Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest. Stellen Sie stets den
Zusammenhang zu Ihrem Persönlichkeitsprofil her. So konkretisieren Sie Schritt
für Schritt Ihre Vorstellungen.
Daneben gibt es aber auch Bereiche, die zu Ihrer Privatsphäre gehören, die
also den Arbeitgeber nichts angehen. Werden Ihnen hierzu trotzdem Fragen
gestellt, können Sie die Antwort verweigern. Je nach Gesprächssituation kann
es auch erfolgversprechender sein, die Unwahrheit zu sagen, denn bei einer
verweigerten Aussage entsteht unter Umständen Misstrauen. Oft bringt ein
entschiedener, aber höflicher Hinweis Klärung, etwa indem Sie sagen:
"Mich ehrt ja Ihre Anteilnahme an meinem Privatleben, ich kann mir aber
nicht vorstellen, dass meine Auskünfte für die Stelle von Bedeutung
sind."
Es sind dies Fragen zu Ihren Heiratsabsichten, zu Schwangerschaft (außer,
wenn die Schwangerschaft die Ausübung des Berufes schon vor dem gesetzlich
vorgeschriebenen Mutterschutz verhindert), zu Kinderwunsch, Zugehörigkeit zu
einer Religionsgemeinschaft (wenn der zukünftige Arbeitgeber keine Kirche oder
keine kirchliche Einrichtung. ist) oder Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft,
ebenso Fragen zu Vermögen und Besitz (wenn die Position nicht mit besonderer
Verantwortung verbunden ist) sowie zur Parteizugehörigkeit (wenn der zukünftige
Arbeitgeber nicht eine Partei oder ein Zeitungsverlag ist.).
Auch hieraus wird deutlich, wie wichtig es ist, sich gründlich auf das
Bewerbungsgespräch vorzubereiten. Deshalb auch hier noch einmal der Tipp:
Simulieren Sie solche Gesprächssituationen, und lassen Sie Ihren künftigen
Arbeitgeber auch von Leuten spielen, die Sie nicht so gut kennen, um in
Erfahrung zu bringen, wie Ihre Antwortstrategie wirkt.
Sprachstil
Grundregel: Wählen Sie für von Ihnen zu verfassende Texte (v. a. Anschreiben,
Lebenslauf, aber auch für ev. Zusätze) einen höflichen, aber selbstbewussten Tonfall:
1) Aktivverben ("... habe ich mir angeeignet") hinterlassen einen
positiveren Eindruck als Passivformen ("...wurde mir vermittelt").
2) Beschreiben Sie Ihre Fähigkeiten mit Adjektiven wie "selbständig,
umfassend, souverän", und charakterisieren Sie Aufgaben, die Sie bewältigt
haben, mit "komplex, äußerst schwierig", die Bewertung Ihrer
Arbeitsweise durch andere mit "zur vollsten Zufriedenheit". Vermeiden
Sie unbedingt Formulierungen wie "stand ich vor Problemen",
"ergaben sich Unstimmigkeiten" - sie erregen den Verdacht, dass Sie
Probleme eben doch nicht bewältigt haben.
3) Bringen Sie Defizite stets positiv zum Ausdruck, z. B. mit der
Formulierung "Meine ausbaufähigen Grundkenntnisse in ...", und
stellen Sie Lernfähigkeit und Qualifikationswillen heraus. Und: Zwar ist
Arbeitslosigkeit heutzutage kein Makel mehr; wählen Sie aber auf jeden Fall die
Formulierung "Suche nach qualifizierter Beschäftigung".
4) Vermeiden Sie den Konjunktiv (z. B. "würde ich mich sehr
freuen") - sie wirken unverbindlich und erwecken den Eindruck von
Unsicherheit.
5) Vermeiden Sie unbedingt ein Nacherzählen von Informationen, die Ihr
Ansprechpartner Ihrer Dokumentenmappe entnehmen kann - die Formulierung
"... entnehmen Sie bitte dem Lebenslauf und den beigefügten
Unterlagen" steigert das Interesse an Ihren Dokumenten, während eine
Vorwegnahme das Interesse senkt.
6) Schreiben Sie in kurzen Sätzen, aber vermeiden Sie einen
"Telegrammstil" ebenso, wie bürokratisch oder wissenschaftlich
klingende Formulierungen.
Stellenanzeige
Der Text einer Stellenanzeige bietet Ihnen Informationen, anhand derer Sie Ihre
Eignung für die Stelle abchecken und Anknüpfungspunkte für Anschreiben finden
können. Überprüfen Sie zunächst, wie alt die Zeitung ist, um abzuklären, ob
sich eine Bewerbung noch lohnt.
Überprüfen Sie, wie oft die von Ihnen angestrebte Position in der
Zeitungsausgabe angeboten wird, und vergleichen Sie mehrere Zeitungen. Schneiden
Sie die Anzeigen aus und heben Sie sie auf, damit Sie auch später noch wissen,
auf welche Stellen Sie sich beworben haben.
Merken Sie sich auf jeden Fall den genauen Anzeigentext für Ihr
Vorstellungsgespräch: Er ist ein beliebter Anknüpfungspunkt und kann zum Test
werden, ob Sie die Anzeige sorgfältig gelesen haben.
Im Falle einer Initiativbewerbung sollten Sie andere Anhaltspunkte haben, z.
B. durch Empfehlung oder durch andere Werbemaßnahmen des suchenden
Unternehmens. Nennen Sie in jedem Fall (in Ihrem Anschreiben oder mündlich)
Ihre Informationsquelle.
Stellenanfrage
(telefonisch)
Bewerben Sie sich auf eine Kleinanzeige oder haben Sie aus anderen Medien oder
Hinweisen von Dritten nur den Namen des Unternehmens, die Berufsbezeichnung oder
Art der gesuchten Tätigkeit und ansonsten nur eine Telefonnummer ausfindig
machen können, müssen Sie sich die Informationen für Ihre schriftliche
Bewerbung selbst beschaffen. Weil von diesem Telefonat entscheidend abhängt, ob
Sie zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden oder ob Sie Ihre
Bewerbungsunterlagen abschicken können.
Hier einige Hinweise, wie Sie solche Telefonate erfolgreich führen:
1) Beziehen Sie sich auf Ihre Bezugsquelle und fragen Sie nach dem Namen, der
Funktion und den Kompetenzen Ihres Ansprechpartners. Wenn Sie sicher sind, dass Ihre Bewerbung in den Sachbereich Ihres Gesprächspartners fällt, tragen Sie
selbstbewusst Ihre Bewerbungsabsicht vor und stellen Sie Fragen zum Unternehmen.
2) Stellen Sie gezielt Fragen, mit denen Sie das Stellenprofil herausarbeiten
können: Art der Tätigkeit, Einsatzbereiche), Ihre künftige Stellung im
Unternehmen, Mitarbeiterstruktur, Betriebsklima u. ä.
3) Vermeiden Sie Gehaltsdiskussionen am Telefon. Dringen Sie auf die
Vereinbarung eines Gesprächstermins. Bei dieser Gelegenheit können Sie den
Betrieb persönlich in Augenschein nehmen und mit den Mitarbeitern selbst
sprechen.
Je nach Gesprächsverlauf erübrigt sich eine schriftliche Bewerbung - sei
es, daß eine Bewerbung Ihrerseits hinfällig ist, sei es, dass Sie direkt einen
Termin für ein Vorstellungsgespräch erhalten haben.
Stellenmarkt
Für Ihre schriftliche Bewerbung sind folgende Informationen wichtig:
1) Firmenprofil (Art des Unternehmens, Stellung in der Branche, Kundenkreis
und Markposition, Produktpalette und Dienstleistungsangebot, Mitarbeiterzahl, Führungsstil,
Betriebsklima, etc.)
2) Berufsbezeichnung mit Stellenbeschreibung und Mitarbeiterprofil
(Aufgabenbereich; Stellung in der Organisationsstruktur; Kompetenz;
Entwicklungschancen; fachliche und persönliche Anforderungen wie Ausbildung,
Berufserfahrung und Alter)
3) Aussagen über Bezahlung, besondere betriebliche Leistungen usw.
4) Kennzeichnung des Bewerbungsweges, Angaben über telefonische Vorhabinformationen, wer Ihr Ansprechpartner ist, wohin und an wen Sie Ihre
Bewerbung richten.
Diese Informationen finden Sie in den ausführlichen, großen
Stellenanzeigen. Notieren Sie die Aussagen und vergleichen Sie Ihre Notizen mit
Ihren eigenen Erwartungen, Wünschen, Kenntnissen und Fähigkeiten (Persönlichkeitsprofil).
Ist die Stelle überhaupt für Sie interessant? Welche Argumente können Sie dem
Firmen-, dem Stellen- und dem Bewerberprofil für Ihre Bewerbung entnehmen?
Welche Argumente können Sie selbst für Ihre Einstellung ins Feld führen?
Kleinanzeigen enthalten in der Regel nur den Namen des Unternehmens, die
Berufsbezeichnung oder Art der gesuchten Tätigkeit, eine Telefonnummer und
Ihren Ansprechpartner. Sie müssen sich die Informationen, die die größeren
Anzeigen enthalten, telefonisch selbst beschaffen (Stellenanfrage).
Ein Sonderfall sind Chiffreanzeigen.
Sortieren Sie alle Anzeigen, auf die Sie antworten möchten, nach folgenden
Kriterien:
1) Telefonische oder schriftliche Bewerbung
2) Art der Tätigkeit, Bewerberprofil
3) Termin, bis zu dem die Bewerbung abgeschickt, eingegangen oder telefonisch
erfolgt sein soll.
Für Ihre schriftliche Bewerbung sind folgende Informationen wichtig:
1) Firmenprofil (Art des Unternehmens, Stellung in der Branche, Kundenkreis
und Markposition, Produktpalette und Dienstleistungsangebot, Mitarbeiterzahl, Führungsstil,
Betriebsklima, etc.)
2) Berufsbezeichnung mit Stellenbeschreibung und Mitarbeiterprofil
(Aufgabenbereich; Stellung in der Organisationsstruktur; Kompetenz;
Entwicklungschancen; fachliche und persönliche Anforderungen wie Ausbildung,
Berufserfahrung und Alter)
3) Aussagen über Bezahlung, besondere betriebliche Leistungen usw.
4) Kennzeichnung des Bewerbungsweges, Angaben über telefonische Vorhabinformationen, wer Ihr Ansprechpartner ist, wohin und an wen Sie Ihre
Bewerbung richten.
Diese Informationen finden Sie in den ausführlichen, großen
Stellenanzeigen. Notieren Sie die Aussagen und vergleichen Sie Ihre Notizen mit
Ihren eigenen Erwartungen, Wünschen, Kenntnissen und Fähigkeiten (Persönlichkeitsprofil).
Ist die Stelle überhaupt für Sie interessant? Welche Argumente können Sie dem
Firmen-, dem Stellen- und dem Bewerberprofil für Ihre Bewerbung entnehmen?
Welche Argumente können Sie selbst für Ihre Einstellung ins Feld führen?
Kleinanzeigen enthalten in der Regel nur den Namen des Unternehmens, die
Berufsbezeichnung oder Art der gesuchten Tätigkeit, eine Telefonnummer und
Ihren Ansprechpartner. Sie müssen sich die Informationen, die die größeren
Anzeigen enthalten, telefonisch selbst beschaffen (Stellenanfrage).
Ein Sonderfall sind Chiffreanzeigen.
Sortieren Sie alle Anzeigen, auf die Sie antworten möchten, nach folgenden
Kriterien:
1) Telefonische oder schriftliche Bewerbung
2) Art der Tätigkeit, Bewerberprofil
3) Termin, bis zu dem die Bewerbung abgeschickt, eingegangen oder telefonisch
erfolgt sein soll.
Studienabbruch
Vor dem Hintergrund, dass jährlich etwa 60.000 Studierende die Universitäten
und Fachhochschulen ohne Abschluss verlassen, scheint es notwendig, auf dieses
diffizile Thema einzugehen.
Warum bricht jemand sein Studium ab? Den einen wird der akademische Betrieb
abstoßen. Er wird nach neuen Herausforderungen suchen. Meistens spielen aber
soziale, finanzielle oder familiäre Gründe eine Rolle. Da darüber hinaus der
Arbeitsmarkt für Akademiker nicht eben günstig ist, fällt der Abschied von
einer Hochschulkarriere um so leichter.
Und die Chancen für Abbrecher? Wer ohne Berufsausbildung nach einer hohen
Semesterzahl ein Studium abbricht, ohne sich nebenher um berufliche Kontakte gekümmert
zu haben, dürfte es schwer haben, sich eine berufliche und seinen
Qualifikationen und Fähigkeiten entsprechende Perspektive zu erarbeiten - hier
bleibt zumeist der Weg in die Freiberuflichkeit die einzige Alternative.
Junge Abbrecher begegnen dagegen weit geringeren Vorbehalten bei
Personalverantwortlichen. Im Gegenteil kann hier der Studienabbruch sogar als
Beleg für hohe Motivation eingeschätzt werden, vorausgesetzt, der Ex-Student
weiß genau, was er will. Im übrigen fühlen sich Personalchefs bei
Studienabbrechern vor überhöhten Gehalts- und Karriereambitionen gefeit und
schätzen sie im Vergleich zu Abiturienten als problemloser ein, weil
"uni-resistent" und anspruchslos.
Wendet sich eine Stellenausschreibung explizit an Akademiker, ist sie für
einen Abbrecher meistens tabu: Hier zählt immer noch die Magie des Abschlusses,
weil der Bewerber eben nicht nur Fachkenntnisse mitbringen soll, sondern auch
bewiesen haben muss, dass ihn die Prüfungssituation und die langwierigen
Examensphase nicht von seinem Ziel abgebracht hat.
Wenn Sie sich selbst mit dem Gedanken eines Studienabbruchs tragen, sollten
Sie sich vorher genau überlegen, was und wohin Sie wollen. Das Beispiel Bill
Gates zeigt dann aber auch was erreichbar und machbar sein kann. Ganz allgemein lässt
sich sagen: Bleiben Sie lieber immatrikuliert, statt dass Sie als
Abbrecher ziellos durch den Arbeitsmarkt schlittern.
Studium
Auch wenn Sie Ihr Studium abgebrochen haben, führen Sie es in Ihrem Lebenslauf
an. Nennen Sie Fachrichtung, Dauer und Abschluss des Studiums. Die Examensnote
geben Sie nur an, wenn sie mindestens "gut" ist).
Geben Sie eine einleuchtende Begründung für einen Studienabbruch. Ziehen
Sie alle beruflichen Entwicklungen hinzu, denn Geldmangel alleine reicht nicht
aus. Führen Sie an, wenn Sie Ihr Studium mindestens zur Hälfte selbst
finanziert haben.
Das Thema Ihre Diplom- Magister- oder Doktorarbeit erwähnen Sie nur, wenn es
im Zusammenhang mit der zu besetzenden Position steht.
Steht die zu besetzende Position im Zusammenhang mit Ihrem Studium, führen
Sie folgende Punkte im Lebenslauf an: Studienaufbau, Schwerpunkte des Studiums,
Praktika, Assistententätigkeit, Diplomarbeit, Doktorarbeit.
|
T
Tantiemen
Telefonbewerbung
Tests Titel Trainee
Tantiemen
Tantiemen sind Erfolgsvergütungen,
deren Charakter von nicht unerheblicher Bedeutung für das Endgehalt sind. Wenn
Sie in Ihrem jetzigen oder zukünftigen Arbeitsvertrag eine Tantieme vereinbart
haben, so bezieht sich diese Erfolgsvergütung immer auf bereits geleistete Tätigkeiten,
wird aber regelmäßig erst nachträglich gezahlt, evtl. abhängig von Jahresabschluss
und Bilanzstichtag des Unternehmens.
Bei Eintritt in das oder Austritt aus dem Beschäftigungsverhältnis während
des maßgeblichen Geschäftsjahres wird das Unternehmen üblicherweise nicht
extra für Sie eine Zwischenbilanz erstellen. Ihr Anspruch wird sich aus dem
Zeitraum der Beschäftigung errechnen und dem vereinbarten Gewinnanteil
entsprechen.
Wie für alle sonstigen Vergütungen gilt auch für Tantiemen, dass sie zu
versteuern sind und also zusammen mit diesen und dem Grundgehalt für die
Einstufung in eine höhere oder niedrigere Steuergruppe (nicht: Steuerklasse!)
von Bedeutung sind.
Telefonbewerbung
Wenn Sie in einer Stellenanzeige ausdrücklich aufgefordert werden, einen
Firmengesprächspartner oder Personalberater anzurufen und sich telefonisch
vorzustellen, bietet diese Form des ersten Kontakts eine gute Gelegenheit, den
Empfänger der Bewerbungsunterlagen etwas kennenzulernen und etwas mehr über
die zu besetzende Position zu erfahren. Beachten Sie aber dass die Firmen in der
Regel nicht bereit sind, Details wie zum Beispiel das Gehalt am Telefon zu erörtern.
Überlegen Sie sich, bevor Sie zum Hörer greifen, präzise Fragen, die Ihre
Qualifikation unterstreichen. Vermeiden Sie Fragen wie "Was können Sie mir
noch sagen?" oder Aussagen wie "Hoffentlich habe ich nichts
vergessen!"
Wenn die Auskünfte nicht zu Ihren Interessen und Fähigkeiten passen oder
Ihnen der erste Eindruck des Unternehmens zusagt, brauchen Sie keine Bewerbung
zusammenzustellen und sparen so Zeit und Porto. Beachten Sie aber, dass Ihr
Gesprächspartner am Telefon in seinen eigenen Alltag eingebunden ist und
vielleicht unter Zeitdruck steht. Beachten Sie auch, dass Sie nur ein Anrufer
unter vielen sind, und erwarten Sie nicht, dass sich Ihr Gesprächspartner
Notizen macht.
Die Telefonzentrale geht Ihr Lebenslauf überhaupt nichts an! Fragen Sie
direkt und ausschließlich, wer oder welche Abteilung für die
Stellenausschreibung zuständig ist und/oder wer Ihnen zur ausgeschriebenen
Position Auskunft geben kann/darf.
Auch wenn Sie mit Ihrem Anruf Ihre Bewerbung ankündigen, beziehen Sie sich
in Ihrem Anschreiben nicht nur auf das Telefonat, sondern nennen auch dann die
Anzeige mit Zeitung und Erscheinungstermin sowie die angegebene Position, auf
die Sie sich bewerben.
Aber: Wird ausdrücklich kein Anruf erbeten oder lässt die Firma die
Telefonnummer sogar weg, ist nur eine ausführliche schriftliche Bewerbungen erwünscht.
Ihr Anruf kann dann als Belästigung aufgefasst werden oder das Unternehmen
vermuten lassen, dass Sie es besonders eilig haben.
Grundsätzlich gilt: Eine Telefonbewerbung ersetzt nicht die schriftliche
Bewerbung und Ihre persönliche Vorstellung.
Tests
Testergebnisse sind keine Zeugnisse, sondern nur Entscheidungshilfen. Bewerben
Sie sich also auch dann, wenn in der Anzeige die Durchführung von Tests angekündigt
werden. Sie sollten aber auf jeden Fall vereinbaren, Ihre Fähigkeiten auch außerhalb
des Tests unter Beweis stellen zu dürfen (s. Stellenanfrage - telefonisch;
Telefonbewerbung). Verweisen Sie auch auf Zeugnisse, Referenzen und
Arbeitsproben und legen Sie diese vor, wenn sie Ihre Fähigkeiten für die
Position dokumentieren, und erkundigen Sie sich, welchen Stellenwert die Tests für
die Gesamtbeurteilung haben.
Sie selbst sollten Ihren Bewerbungsunterlagen keine derartigen Testergebnisse
beifügen, Sie erwecken sonst den Eindruck, als wollten Sie den Empfänger Ihrer
Unterlagen beeinflussen oder zögen seine Urteilsfähigkeit in Zweifel.
Vor allem Großunternehmen setzen Tests, die von wissenschaftlich
qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden, als Mittel der
Eignungsfeststellung der Bewerber ein. Die Testergebnisse können Sie in aller
Regel akzeptieren. Am weitesten verbreitet sind Intelligenztests, die sich stark
ähneln und trainierbar sind. Skeptisch sollten Sie gegenüber Persönlichkeitsanalysen
sein (sogenannte projektive Tests), die wie graphologische Gutachten
wissenschaftlich und rechtlich umstritten sind.
Gehen Sie unverkrampft und mit einem gewissen sportlichen Ehrgeiz in einen
Test, und verlangen Sie, dass die Ergebnisse mit Ihnen besprochen werden.
Titel
Seien Sie äußerst zurückhaltend mit Titeln. Verschweigen Sie ihn lieber, wenn
er nicht zur ausgeschriebenen Stelle passt. Kleinere und Mittlere Unternehmen
schrecken vor Ihrer Bewerbung eher zurück: Hochdekorierte Bewerber sind teuer
oder gelten als überqualifiziert. Auch sind hier in der Regel eher Praktiker
gefragt als Promovierte.
Adelsprädikate und Titel wie Dr. oder Dipl.-Ing. setzen Sie vor Ihren Namen,
Titel wie Prokurist oder Vorstand setzen Sie dahinter, z. B.: Dr. Willibald Köchelfries,
Prokurist. Vermeiden Sie aber Titel, die Sie eventuell lächerlich machen könnten.
Titel wie "Direktor" sollten Sie in Ihr Anschreiben einbauen. Erwähnen
Sie auch, dass Sie als Abteilungs- oder Werksdirektor für den Vertrieb tätig
waren/sind.
Grundsätzlich gilt: Das Jahreseinkommen ist bezüglich Rang und Wert
aussagekräftiger als alle Titel.
Trainee
Vor allem, wenn Sie keine konkrete Vorstellung über Karriere und
Berufsanforderungen haben oder als Hochschulabsolvent einen sanften Übergang
von der Theorie zur Praxis anstreben, ist eine Traineezeit sinnvoll.
Ähnlich wie bei einer Assistentenstelle rotieren Sie mit praktischer Arbeit
durch Fachabteilungen und werden zusätzlich in Kursen und Seminaren
ausgebildet. Trainees dauern üblicherweise 12-18 Monate und werden in der Regel
nur von Großunternehmen angeboten. Trainee-Angebote von kleineren Unternehmen
sollten von Ihnen besonders geprüft werden.
Eine geeignete Fächerkombination, ein gutes Abschlussexamen nach zügigem
Studium, außer Englisch eine weitere europäische Sprache, Auslandsaufenthalte,
PC-Kenntnisse, Studienergänzende Aktivitäten, erweiterte Allgemeinbildung
sowie vielfältige Interessen und Neigungen sind positive Bewertungsfaktoren.
Dagegen sind Promotion, Lehre, kurze Praxis vor oder während des Studiums,
Thema der Abschlussarbeit, Bundeswehrzeit eher neutrale bis unwichtige Faktoren.
Nachteilig für Ihre Bewerbung wirkt sich allerdings ein langes oder ein
Doppelstudium, eine längere Uni-Assistentenzeit, eine starke Spezialisierung
oder einseitige Begabung sowie mehrjährige Berufserfahrung aus. Das Thema Ihrer
Abschlussarbeit ist aber ein beliebter Aufhänger für das Bewerbungsgespräch.
Als Bewerber für eine Trainee-Stelle erhalten Sie keine Stellenbeschreibung.
Argumentieren Sie deshalb nicht damit. Lassen Sie sich aber den Ablauf des
Ausbildungsprogramms erklären!
Das Höchstalter ist 30 Jahre. Je nachdrücklicher ein Unternehmen Führungskräfte
aus den eigenen Reihen entwickelt, um so gefragter sind junge Leute.
Auch als Trainee (s. auch als Assistentenstelle) sollten Sie sich öfter die
Frage stellen: Wodurch werde ich wirklich wertvoller und wodurch nur älter?
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U
Umschulung
Umzugskosten Urlaub
Umschulung
Umschulungen sind Maßnahmen,
die das Ziel haben, den Teilnehmern den Übergang in eine andere geeignete Tätigkeit
zu ermöglichen. Da die Abschlussprüfung von einem externen Träger durchgeführt
wird (IHK), sind sie rechtlich gleichgestellt mit einer abgeschlossenen
Berufsausbildung.
Vor allem, wenn Sie über Berufswechsel nachdenken, aber auch, wenn Sie ein
Hochschulstudium abgeschlossen oder abgebrochen haben, sollten Sie über eine
Umschulung nachdenken. Die wichtigsten Voraussetzungen sind Mobilität und
Anpassungsfähigkeit an neue wirtschaftliche, technische und wissenschaftliche
Entwicklungen.
Viele Umschulungen und Fortbildungen werden vom Arbeitsamt gefördert. Nehmen
Sie in jedem Fall Kontakt zur Sozial- und Arbeitsberatung auf und klären Sie
die Voraussetzungen für die Teilnahme.
Grundsätzlich verbessern und/oder sichern Umschulungen Ihre berufliche
Beweglichkeit. Wenn Sie in Ihrer Bewerbung (Lebenslauf, Anschreiben) Ihre
Umschulung(en) angeben sollten Sie auf jeden Fall die Formulierung
"Ausbildung zum/zur …" verwenden.
Umzugskosten
Ist die Arbeitsaufnahme mit einem Wohnortwechsel verbunden ist, kann sich Ihr
neuer Arbeitgeber zur Kostenbeteiligung bereit erklären. Eine solche
Einwilligung sollte dann aber in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. In den
meisten Fällen erfolgt eine solche Beteiligung aber nur dann, wenn in den
Vertrag eine Rückzahlungsklausel eingearbeitet ist.
Diese lässt zwei Gestaltungsmöglichkeiten zu: Entweder die Kostenübernahme
mit eingeschränkter Rückzahlungspflicht, oder eine Beteiligung auf
Darlehensbasis mit sofortiger vollständiger Rückzahlung bei vorzeitigem
Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis.
Darüber hinaus kann die Rückzahlungspflicht auch von der Dauer der Beschäftigung
abhängig gemacht werden. Wenn Sie beispielsweise vor Ablauf von drei Jahren kündigen,
sind Sie verpflichtet, die Umzugskosten anteilig oder ganz zurückzuzahlen. Das
gilt auch im Darlehensfall. Wichtig ist in beiden Fällen, dass die vereinbarte
Bindungsfrist drei Jahre nicht überschreiten darf.
Zwei Voraussetzungen sind allerdings für eine wie auch immer getroffene
Vereinbarung bindend: Das Darlehen oder der Zuschuss darf den Betrag von einem
Monatsgehalt nicht wesentlich überschreiten und darf nur dann vereinbart
werden, wenn der Umzug auch im Interesse des Arbeitnehmers liegt.
Urlaub
Sie sollten Ihre Bewerbung möglichst nicht erst kurz vor Ihrem Urlaubsbeginn
absenden. Lässt es sich nicht vermeiden sollten Sie den Empfänger unbedingt
auf Ihre Abwesenheit aufmerksam machen, weil eine unbeantwortete Einladung das
Unternehmen für Interesselosigkeit hält. Nützlich ist es, wenn Sie neben
Ihrer Hausanschrift eine Adresse beifügen, unter der Sie auch im Urlaub
erreichbar sind, damit Sie auf eine Antwort rechtzeitig reagieren können.
Werden Sie in der Stellenanzeige aufgefordert, eine Kurzbewerbungen aus dem
Urlaub abzusenden, so antworten Sie nicht auf Ansichtskarten oder neckischen
Scherzkarten.
Bescheinigungen über gewährten oder
abgegoltenen Urlaub gehören ebenso wenig in Ihre Bewerbung wie Lohnsteuer- oder
Versicherungskarten, sondern bleiben bei Ihren Arbeitspapieren.
Bevor Sie Ihr bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen, haben Sie keinen
Anspruch auf die Gewährung von Urlaub für die Stellensuche. Erst nach
Aussprechen der Kündigung ist es möglich, Urlaub zu fordern. Auf Bezahlung
besteht seitens des neuen Arbeitgebers ebenso wenig Anspruch wie auf sonstigen
Verdienstausfall.
Beachten Sie, dass Ihr neuer Arbeitgeber grundsätzlich von Ihrer
Bereitschaft ausgeht, dass Sie zur Erlangung einer neuen, besseren Position
etwas investieren, zum Beispiel einige Tage Ihres Urlaubs.
Bezüglich arbeitsvertraglicher Regelungen sollten Sie sich merken, dass "die schönste Zeit des Jahres" im Bundesurlaubsgesetz geregelt ist,
das eine Art Schranke darstellt, die nicht zu Ihren Ungunsten unterschritten
werden darf. So beträgt der gesetzliche Mindesturlaub jährlich 18 Werktage und
wird erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses gewährt.
Davon unabhängig kann in Ihrem Arbeitsvertrag auch ein längerer Urlaub oder
ein mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit sich erhöhender Urlaub vereinbart
werden.
Die Regelung des Urlaubsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen
Arbeitsverdienst innerhalb den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des
Urlaubs. Von diesem gesetzlichen festgelegten Urlaubsgeld (der Lohnfortzahlung während
des Urlaubs) muss das zusätzliche Urlaubsentgelt unterschieden werden, dessen Höhe
auch einzelvertraglich festgelegt werden kann.
Auch Zeitpunkt und Zeitraum des Urlaubs können einzelvertraglich geregelt
werden (zum Beispiel können bestimmte Zeiträume festgelegt werden, in denen
kein Urlaub angetreten werden darf oder dass er sich während des Winters verlängert).
Vom Erholungsurlaub unterschieden ist die Beurlaubung in bestimmten Sonderfällen
(bei Eheschließung, Wohnungswechsel, Geburten, Sterbefällen u. ä.). Zu diesen
Sonderfällen zählt auch der Bildungsurlaub, auf den in einigen Bundesländern
Arbeitnehmer bereits gesetzlichen Anspruch haben. Ein Bundes-Bildungsurlaubsgesetz
besteht dagegen noch nicht.
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V
Verbände
und Vereine Vertragsstrafe
Vertragsverhandlung
Vorstellungsgespräch
- formal Vorstellungsgespräch
- inhaltlich Vorstellungsgespräch
- Nachbereitung Vorstrafen
Verbände
und Vereine
Nennen Sie Ihre Zugehörigkeit
zu Verbänden und Vereinen nur, wo dies erforderlich und förderlich für Ihre
Bewerbung ist, z. B. Redakteure im Journalistenverband oder Ingenieure im VDI.
Beachten Sie auch, dass Ihre Fähigkeiten und Tätigkeiten in einem Verband
oder Verein nicht Deckungsgleich mit denen einer beruflichen Position sind: Als
Kassenwart in Ihrem Sportverein sind Sie nicht gleich qualifiziert für die
Buchhaltung eines Unternehmens. Hingegen für die Bewerbung als Kassierer kann
sich Ihre Vereinstätigkeit positiv auswirken.
Positiv wird oft auch bewertet, wenn Sie sich während des Studiums in einer
studentischen Vereinigung engagiert haben. Äußerste Vorsicht ist allerdings
bei politisch ausgerichteten Verbänden oder politischen Parteien geboten.
Parteizugehörigkeit sollten Sie ausschließlich nur dann erwähnen, wenn Sie
sich für einen Job bei einer Partei bewerben.
Im Lebenslauf führen Sie Ihre Verbands- oder Vereinszugehörigkeit nicht
unter den Hobbys auf, sondern in einer gesonderten Rubrik.
Vertragsstrafe
Mittels Vertragsstrafen will
sich der Arbeitgeber gegen den Vertragsbruch seitens des Arbeitnehmers
absichern. Eine solche Vereinbarung hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er den Nachweis eines Schadens vor Gericht nicht erbringen
muss.
Die arbeitsvertragliche Regelung von Vertragsstrafen legt fest, dass der
Arbeitnehmer bei vertragswidrigem Verhalten eine bestimmte Geldsumme zahlen muss.
Gründe für Vertragsstrafen können zum Beispiel Unpünktlichkeit sein oder
Nichterscheinen zur Arbeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Auch die
Preisgabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen die Nichteinhaltung des
Wettbewerbsverbots kann unter Vertragsstrafe gestellt werden.
Rechtlich sind Vertragsstrafen nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber ein
berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Sicherung der von dem
Arbeitnehmer arbeitsvertraglich übernommenen Pflichten hat. Darüber hinaus darf
die Vertragsstrafe nicht unangemessen hoch sein.
Entscheidend für die Festlegung der Vertragsstrafe sind die Dauer des
Arbeitsverhältnisses, die Art der Tätigkeit, die Höhe des Gehalts und die
Bedeutung des Schadens, wobei eine unangemessen hoch angesetzte Vertragsstrafe
nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung führt. In diesem Fall wird
die Höhe der Strafe gerichtlich festgesetzt.
Grundsätzlich muss eine schuldhafte Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer
vorliegen, wobei die Verletzung von Nebenpflichten nur dann eine Vertragsstrafe
auslöst, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Die
strafbare Handlung muss außerdem vertraglich genau bestimmt sein. Unwirksam
sind Vereinbarungen, die jeden Fall einer Zuwiderhandlung unter Strafe stellen.
Vertragsverhandlung
Führen Sie sich immer wieder vor Augen: Ein guter Arbeitsvertrag ist das
Ergebnis einer guten Vertragsverhandlung. Setzen Sie sich deshalb vorher
bestimmte Muss- und Kann-Ziele. Ist der Vertragsentwurf erst einmal auf dem
Tisch, bleibt Ihnen nur noch wenig Spielraum.
Setzen Sie zunächst Schwerpunkte: Eine genaue Aufgaben- und
Positionsbeschreibung sowie Ihr Grundgehalt sind mit Sicherheit wichtigere
Verhandlungspunkte als die Regelung von Zuschüssen oder sonstigen Vergütungen.
Bezüglich Probezeit und Kündigungsfrist sollten Sie in jedem Fall die im
Unternehmen gängige Regelung akzeptieren, wenn sie nicht länger als 6 Monate
beträgt. Einen früheren als den in der Ausschreibung angegebenen
Eintrittstermin sollten Sie aber erst nach Rücksprache mit Ihrem jetzigen
Arbeitgeber akzeptieren.
Wird Ihnen eine Vollmacht (Generalvollmacht, Handlungsvollmacht) Aussicht
gestellt, bestehen Sie auf deren schriftliche Fixierung im Vertrag. Bei einer
Handlungsvollmacht sollten zusätzlich die Geltungsbereiche genauestens
festgelegt werden.
Stimmen Sie einem niedrigeren Eintrittsgehalt zu, bestehen Sie auf die
Vertragsklausel, dass Ihr Gehalt nach der Probezeit angemessen, mindestens aber
um DM ..., erhöht wird. Üblich ist darüber hinaus, dass Ihr Gehalt mit Ihrer
Betriebszugehörigkeit zunimmt. Auch hierauf sollten Sie bestehen.
Ihr Einkommen setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Es sind dies in
der Regel das Monatsgehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Umsatz- und/oder
Gewinnbeteiligung, Pensionsbezüge und sonstige Bezüge. Nebenbezüge sind außerdem
Firmenwagen, Spesenregelungen, Essens- und Fahrgeldzuschüsse, verbilligter
Bezug von Erzeugnissen u. ä. Beachten Sie auch, dass alle Bezüge und Nebenbezüge
zu versteuern sind (Steuergruppe!). Entsprechend sollten Sie die Gewichtung der
Einkommensteile beachten: Hohes Grundgehalt und niedriger variabler Anteil
(Sicherheit), niedriges Grundgehalt und hoher variabler Anteil (bei
entsprechendem Einsatz und entsprechender Marktlage lassen sich u. U. höhere
Bezüge erzielen).
Kommen Sie mit dem Unternehmen zu einem Ergebnis oder wird Ihnen ein
verbindliches Angebot unterbreitet, zögern Sie Ihre Entscheidung nicht länger
als maximal zehn Tage hinaus. Wenn Sie erfolgreich verhandelt haben, sollten Sie
sofort zugreifen.
Vorstellungsgespräch
- formal
Wie die schriftliche Bewerbung, so ist auch der Verlauf eines Bewerbungs- oder
Vorstellungsgesprächs von gewissen Standards geprägt. Im wesentlichen gliedert
er sich folgt:
1) Einleitungsphase ("Warming-up), z. B. mit der Frage: "Nun, Herr
Müller, haben Sie den Weg zu unserem Unternehmen gut gefunden?"
2) Vorstellungsphase - die Teilnehmer, und damit auch Sie, stellen sich vor.
Und so, wie Ihre Befrager ihre Tätigkeits- und Aufgabengebiete nennen, sollten
auch Sie mit wenigen Worten Ihren Werdegang schildern; Sie haben so die Möglichkeit,
die anschließende Personenbefragung vorzusondieren (s. Vorstellungsgespräch
(Bewerbungsgespräch - ihnaltlich)
3) Lebenslaufanalyse - Fragen zu Ihrer Person. Beantworten Sie alle Fragen so
ausführlich wie möglich und so ehrlich wie nötig. Führen Sie sich das zum
Anschreiben Gesagte vor Augen: Vermeiden Sie Negativformulierungen, suchen Sie
Positivbeschreibungen. Und: Schweifen Sie nicht ab und holen Sie bei Begründungen
nicht zu weit aus.
4) Das Unternehmen stellt sich vor - und Sie sollten gezielt Fragen stellen.
Ziehen Sie alle Informationen zum Unternehmen zu Rate, die Sie bei Ihren
Nachforschungen gesammelt haben, und zeigen Sie, dass Sie bereit sind, sich voll
in das Unternehmen einzubringen.
5) "So wird Ihr Arbeitsplatz aussehen" - Informationen über Tätigkeit
und Aufgabengebiet. Zeigen Sie auch hier, dass Sie sich auf Ihre künftige Tätigkeit
sorgfältig vorbereitet haben.
6) Gesprächsabschluss mit Verbleib.
Die Anzahl der am Gespräch beteiligten Personen ist abhängig von der Art
des Unternehmens, der Ranghöhe der zu besetzenden Position sowie der Komplexität
er Aufgabe. Meist sind dies eine oder mehrere Personen (z. B. der
Personalleiter, Ihr künftiger Vorgesetzter oder sogar der Geschäftsführer,
oft auch ein Mitarbeiter, der Ihr künftiges Aufgabengebiet genau kennt).
Vorstellungsgespräch
- inhaltlich
Wie in Ihrem Anschreiben, so müssen Sie auch im Vorstellungs- oder
Bewerbungsgespräch vor allen Dingen Überzeugungsarbeit leisten. Sie sollten
sich also auf die Gesprächssituation gründlich vorbereiten.
Beantworten Sie sich zunächst folgende Fragen:
- 1)Was will ich erreichen? Was spricht für mich? Was spricht gegen mich?
- 2) Wie führe ich den Nachweis? Wie begegne ich Einwänden?
Die kurze Darstellung und Zusammenfassung Ihres Lebenslaufes sollte nicht
länger als anderthalb Minuten dauern. Geben Sie, flüssig und interessant
vorgetragen, einen zusammenhängenden, klar verständlichen,
widerspruchsfreien Bericht über Ihre bisherigen Tätigkeiten und Ihr
Interesse an der neuen Position. Formulieren Sie Ihren Standpunkt und
liefern Sie Argumente, die Sie mit Beispielen belegen. Begegnen Sie möglichen
Einwänden und ziehen Sie ein kurzes Resümee.
Ihre Kurzdarstellung könnte z. B. so aussehen: "Durch meine Tätigkeit
als A in Firma xy hat mich Ihr Stellenangebot besonders interessiert. Schon
während meiner Studienzeit habe ich mir in verschiedenen Tätigkeiten auf
den Feldern B, C und D umfassende Kenntnisse angeeignet. Während der Suche
nach einer qualifizierten Beschäftigung konnte ich sie in den Fortbildungen
E, F und G vertiefen und ausweiten. Das qualifizierte Arbeitszeugnis der
Firma xy belegt meine Qualifikationen und unterstreicht, daß ich in der
Lage bin, vielfältige Aufgabenbereiche souverän zu meistern."
Vorstellungsgespräch
- Nachbereitung
Ein positiv verlaufendes
Vorstellungsgespräch erinnert an andere angenehme Gesprächssituationen, indem
es eine positive Stimmung schafft und diese am Schluss bei den Teilnehmern hinterlässt. Das spürt man bei der Verabschiedung, die freundlich und gelöst
verläuft. Bedanken Sie sich am Ende für das Gespräch und fragen Sie, wann Sie
mit einer Entscheidung rechnen können.
Wie bei der Vorbereitung, so sollten Sie in einer Art Nachbereitung die
erlebte Situation noch einmal Revue passieren lassen.
Machen Sie sich auch hier schriftliche Notizen zu folgenden Fragen:
1) Was habe ich gut gemacht? Was kann ich beim nächsten Mal besser oder
anders machen?
2) Welchen Eindruck hatte ich von meinem Gegenüber? Und: Welchen Eindruck
habe ich auf meinen Gesprächspartner gemacht?
3) Welche Vor- und Nachteile sind für mich mit dem Stellenantritt verbunden?
Im Falle einer Absage sollten Sie sich fragen, woran es gelegen haben könnte,
daß man sich nicht für Sie entschieden hat. Oft erhalten Sie so nützliche
Hinweise, was Sie beim nächsten Mal anders machen können, um schließlich die
Stelle zu bekommen, die Sie sich wünschen.
Vorstrafen
Unterlassen Sie die Formulierung "Nicht vorbestraft". Sie wirkt nicht
nur kleinkariert, sondern könnte den Verdacht erwecken, daß Sie es ansonsten
mit den Gesetzen nicht so genau nehmen (s. Arbeitszeugnis, Benotung).
Generell gilt: Vorstrafen sollten Sie in Ihrem Lebenslauf nur dann angeben,
wenn dies Bedeutung für Ihre zukünftige Berufsausübung hat. Gleiches gilt für
Offenbarungseid oder Konkurs.
Liegt eine Bedeutung für Ihre künftige Stelle vor, sollten Sie sie auf
keinen Fall verschweigen: Vorstrafen sind amtlich und damit jederzeit
herausfindbar.
|
W
Wartezeiten
Wartezeiten
Innerhalb von zehn Tagen nach Erscheinen einer Stellenanzeige sollten Sie auf
ein Angebot, das Sie interessiert, reagieren. Nach Absenden Ihrer Unterlagen
wird die Personalabteilung eine gewisse Zeit abwarten, bis alle Bewerbungen
eingetroffen sind. Daran schließt sich die normale Überlegungs- und
Entscheidungsphase von Personal- und Fachabteilung(en) an. Bisweilen müssen
auch Mutterfirma, Aufsichtsrat und Betriebsrat ihr Urteil abgeben. Das kann also
dauern.
Allerdings dürfen Sie innerhalb von acht Tagen einen Zwischenbescheid oder
eine einfache Empfangsbestätigung erwarten. Da eine solche allerdings nicht
vorgeschrieben ist, kann der Erhalt einer solchen auch ein Anhaltspunkt über
den Firmenstil sein. Da einen solchen Zwischenbescheid allerdings jeder Bewerber
bekommt, sollten Sie sich keine verfrühten Hoffnungen machen.
Sagen Sie in Ihrem Anschreiben niemals, daß Sie es eilig haben. Erfinden Sie
lieber kluge Gründe, z. B. den Hinweis, daß Sie auch andere Angebote vorliegen
haben, die zur Entscheidung drängen.
Da auch Nachfaßtelefonate einen nachteiligen Eindruck vermitteln können,
sollten Sie diese Mittel nicht überstrapazieren. Behalten Sie die Nerven und
warten Sie in jedem Falle 3-4 Wochen ab.
Je höher die Position ist, auf die Sie sich beworben haben, desto länger
ist die Wartezeit: Da eine höhere Position auch besser dotiert ist, nehmen sich
Unternehmen für die Besetzung auch mehr Zeit.
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Z
Zeugnisse
und Zertifikate
Zeugnisse
und Zertifikate
Ihre schulischen und
beruflichen Bildungsabschnitte müssen Sie mit Zeugniskopien belegen, gleiches
gilt für Ihre Beschäftigungsverhältnisse. Wo Sie dies nicht können, fügen
Sie auf gesondertem Blatt oder im Anschreiben eine plausible Begründung bei (z.
B.: "Ein Zeugnis wurde nicht erteilt"). Ratsam ist es, einen
Ansprechpartner zu nennen, der Auskünfte erteilen kann, um nicht den Eindruck
zu erwecken, daß Sie "strotzten".
Achten Sie auch bei der Anfertigung der Zeugniskopien auf Sorgfalt und
Sauberkeit. Heften Sie sie in chronologischer Reihenfolge ab, die sich aus Ihrem
Lebenslauf ergeben sollte.
Fügen Sie im Falle von (noch) nicht abgeschlossenen Studien- oder Berufsgängen
die Kopien von Vordiplom- oder Zwischenbegutachtungen bei, oder stellen Sie eine
Übersicht bereits vorhandener Noten bzw. Vorschlagnoten zusammen. Vervollständigen
Sie Ihre Dokumente außerdem mit allen Nachweisen über Betriebspraktika,
Ferienjobs oder Auslandsaufenthalte, ganz besonders dann, wenn Sie der
Abteilungs- oder Übungsleiter positiv beurteilt.
Das wichtigste Dokument für die Beurteilung Ihrer Berufserfahrung ist das
Arbeitszeugnis
Zwischenzeugnis
Einen Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Sie erst nach Aussprechen der
Kündigung. Allerdings können Sie mit einer plausiblen Begründung auch schon
vorher um ein Zwischenzeugnis bitten. In aller Regel werden Sie damit Erfolg
haben.
Wichtig: Wenn unmißverständliche Begründungen fehlen, wird aus Ihrem
Zwischenzeugnis geschlossen, daß Sie gekündigt haben.
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Info@Alexander-Esser.de
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